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Heumarkt: BVwG sieht UVP-Pflicht
BVwG gibt Beschwerde statt, Wertinvest will anfechten
Nachdem die Bundesregierung sich aufgrund der UNESCO-Beschwerde gegen das Heumarkt-Projekt der Wertinvest eingeschalten hatte und das Projekt durch die Stadt Wien weitere zwei Jahre auf Eis gelegt wurde, kommt für Michael Tojners Wertinvest der nächste Rückschlag. Denn jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entgegen eines Feststellungsverfahrens der Wiener Landesregierung, bei dem eine UVP-Pflicht verneint wurde, entschieden, dass das Projekt doch UVP-pflichtig sei.
Das BVwG gibt damit einer Beschwerde durch Anwälte von Kritikern des Projekts (Initiative Allianz for Nature) statt, laut dem heute veröffentlichten Urteil sei eine UVP im vereinfachten Verfahren nach dem UVP-G 2000 durchzuführen. Der BVwG begründet seine Entscheidung damit, dass durch das Bauvorhaben Hotel InterContinental, WEV und Heumarktgebäude sehr wohl eine wesentliche Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbes vorliege und das Vorhaben aufgrund seiner Masse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline bewirke und dies auch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Authentizität und Integrität der Welterbestätte führe. Eine Revision sei zulässig.
Die Wertinvest kündigte indes an, das Urteil auch anfechten zu wollen. In einer Stellungnahme erklärte Projektleiterin Daniela Enzi, dass diese Erkenntnis auf einer für die Wertinvest nicht nachvollziehbaren Auslegung der geltenden Rechtsnormen basiere und greift den Richter an: „Der zuständige Richter hat ein rechtswidriges Verfahren durchgeführt.“ Ihre Aussage untermauert Enzi mit zwei Rechtsgutachten durch den Verwaltungsexperten Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck und von Wolfgang Wessely von der Universität Wien, nach denen klar festgestellt sei, dass eben keine UVP durchzuführen sei und das Verwaltungsverfahren des BVwG rechtswidrig sei, denn es handle sich bei dem Projekt um keinen neuen Stadtteil. Enzi: „Wir werden jetzt direkt VfGH und VwGH anrufen, um so zu einer abschließenden Klärung der Rechtslage zu kommen. Wir vertrauen in die österreichischen Höchstgerichte, da die Vorgangsweise des BVwG der letzten Monate nicht nur für unser Projekt, sondern für hunderte Projektwerber in Österreich höchste Rechtsunsicherheit mit sich bringt.“ Bislang seien nämlich lediglich zwei Stadtentwicklungsprojekte in Wien - das Hauptbahnhof-Areal und die Seestadt Aspern - UVP-pflichtig gewesen. Enzi pocht dabei auf den rechtsgültigen Bebauungsplan samt umfangreichen städtebaulichen Vertrags mit der Stadt Wien samt Rechtsanspruch auf Umsetzung.
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AutorCharles Steiner und Stefan Posch
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