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Keine KIM für Hochwasserschäden-Kredite
Kredite für die Instandsetzung nach Naturkatastrophen nicht an KIM gebunden
Zahlreiche Haus- und Wohnungseigentümer:innen stehen nach den jüngsten Unwettern in großen Teilen Österreichs vor massiven Hochwasser- und Sturmschäden. Die Bewohnbarkeit der Immobilien wiederherzustellen, wird in den nächsten Monaten zu einem Kraftakt für das ganze Land. Laut der Finanzmarktaufsicht Österreich fallen Kredite dabei für die Instandsetzung nach Naturkatastrophen, die ausschließlich der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des eigenen Hauptwohnsitzes dienen, nicht in den Anwendungsbereich der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V). Die in der Verordnung vorgeschriebenen zusätzlichen Vergabekriterien und Meldeerfordernisse sind daher auf diese Finanzierungen nicht anwendbar.
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Immobilien
Österreich
kredite
finanzierungen
Hochwasser
kim-v
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