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Zinsen und Kreditklemme drücken Markt
FMA erhöht Kredithürden für Wohnimmobilien
Die EZB erhöht ihren Leitzins und damit auch die Kreditzinsen von Wohnkrediten. Die FMA erhöht zeitgleich die Auflagen für die Kreditvergabe in Österreich, während die Inflation viele Anleger auf die Suche nach sicheren Investments schickt. Ganz oben dabei Immobilien. Doch Immobilienexperte Patrick Rezazadeh, Geschäftsführender Gesellschafter der VRG Immobilien warnt angesichts der Entwicklungen vor negativen Effekten auf den Markt.
Angesicht einer Rekordinflation von 8,1 Prozent in der Eurozone hat die EZB erstmals seit 2008 wieder den Leitzins beginnend mit Juli 2022 von null auf 0,25 Prozent angehoben. Weitere Zinsschritte wären im Rahmen der aktuellen Inflation denkbar heißt es seitens der EZB. "Aktuell gibt es Wohnkredite mit 3 Prozent Fixzins, während letztes Jahr noch 1 Prozent Fixzins möglich waren. Für Immobilienverkäufer bedeutet dies, dass die Nachfrage nach Immobilien nachlassen wird, denn weniger Menschen könnten sich nun einen Kredit leisten", erklärt Patrick Rezazadeh.
Doch dies sei nicht der einzige erschwerende Faktor für Kaufinteressierte. Wer nun einen neuen Wohnkredit aufnehmen will, muss mit 1. August 2022 strengere Auflagen in Kauf nehmen, denn die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat im Juni 2022 eine neue Verordnung erlassen, nach der Kreditkunden u.a. mind. 20 Prozent an Eigenkapital für die Wohnbaufinanzierung mitbringen müssen. "Dies ist jetzt keine Empfehlung mehr, sondern verpflichtend. Damit werden die Hürden auf dem Weg zum Eigenheim größer", erklärt Rezazadeh. Aktuell liege bei mehr als der Hälfte aller vergebenen Kredite der Eigenmittel-Anteil unter den geforderten 20 Prozent heißt es aus der österreichischen Nationalbank. Auch weitere Hürden ergeben sich aus dieser Verordnung, wie etwa eine eingeschränkte Kreditlaufzeit die nicht länger als 35 Jahre Laufzeit haben darf, sowie die monatliche Kreditrate, die nicht mehr als 40 Prozent des monatlichen Einkommens ausmachen darf. "Damit wird im Wohnbereich ein Großteil der Interessenten wegfallen. Das wird den Immobilienmarkt sicherlich drücken, auch wenn aufgrund der hohen Inflation noch einiges an Interesse von zahlungskräftigen Käufern zu spüren ist, die ihr Vermögen vor der Inflation schützen möchten", so Rezazadeh.
Nichtsdestotrotz kommen Zinshausbesitzer auch unter Druck denn mit dem erneuerbarem Wärmegesetz und dem Gasheizungsverbot in Zinshäusern ab 2040 ändert sich auch einiges für Besitzer von Zinshäusern. Das Gesetz sieht vor, das Öl- und Gasheizungen bis spätestens 2035 bzw. 2040 im Altbau durch klimafreundliche Heizmethoden ersetzt werden müssen.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Wohnen
Markt
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Patrick Rezazadeh
VRG Immobilien
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