immomedien.atimmoflash.at
/ Lesezeit 1 min
HVs haften nicht für Mietentgang
RECHT: Entwarnung für Hausverwaltungen
Entwarnung für Hausverwaltungen: Hausverwaltungen haften gegenüber ihren Auftraggebern, die vermieten, nur dann, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Schädigung – im Rahmen vertraglicher Haftung – aus der Verletzung (vor-)vertraglicher Pflichten, oder aus der Verletzung absoluter Rechte beziehungsweise aus der Übertretung von Schutzgesetzen, die auch den Schutz des Vermögens bezwecken, ableiten lässt. Dies berichtet der Wohn- und Immobilienrechtspezialist Christoph Kothbauer.
Eine Vertragshaftung des Verwalters bzw der Verwalterin gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer bzw der einzelnen Wohnungseigentümerin kommt, weil der Verwalter bzw die Verwalterin in keinem unmittelbaren Rechtsverhältnis zu den Wohnungseigentümer:innen steht, nur dann in Betracht, wenn Schutz- und Sorgfaltspflichten zu Gunsten Dritter, deren Rechtssphäre in den Schutzbereich des Verwaltervertrags einbezogen ist, verletzt werden (Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter).
Noch nicht ausjudiziert ist, ob ein Mietzinsentgang als bloßer Vermögensschaden in den Schutzbereich des Verwaltungsvertrags im WE einbezogen ist.
Ein schutzwürdiges Interesse des Dritten bzw der Dritten sei nämlich dann zu verneinen, wenn er bzw sie kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz gegen einen bzw eine der beiden Vertragspartner:innen hat.
Eine Vertragshaftung des Verwalters bzw der Verwalterin gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer bzw der einzelnen Wohnungseigentümerin kommt, weil der Verwalter bzw die Verwalterin in keinem unmittelbaren Rechtsverhältnis zu den Wohnungseigentümer:innen steht, nur dann in Betracht, wenn Schutz- und Sorgfaltspflichten zu Gunsten Dritter, deren Rechtssphäre in den Schutzbereich des Verwaltervertrags einbezogen ist, verletzt werden (Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter).
Noch nicht ausjudiziert ist, ob ein Mietzinsentgang als bloßer Vermögensschaden in den Schutzbereich des Verwaltungsvertrags im WE einbezogen ist.
Ein schutzwürdiges Interesse des Dritten bzw der Dritten sei nämlich dann zu verneinen, wenn er bzw sie kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz gegen einen bzw eine der beiden Vertragspartner:innen hat.
Registrieren. Weiterlesen. Vorteile genießen.
Egal ob Sie exklusive Artikel, ein Unternehmensprofil anlegen oder Applikationen wie unser interaktives Firmenbuch nutzen wollen. Wir haben garantiert das richtige Abo-Paket für Ihre Zwecke parat.
Ihre Vorteile
- Erstellen eines ausführlichen Personenprofils
- Testweise 3 Immobilien Magazin Printausgaben
- Lesezeichen für Artikel, Jobs und Events
- Erstellen von Pressemitteilungen, Events und Jobs
- Erstellen eines ausführlichen Firmenprofils
- Schalten Sie über unsere Abonnements weitere Funktionen frei und erhalten Sie den vollen Zugang zu allen Artikeln!
Pro Abo
120,- € / Jahr exkl. MwSt.
Unlimitierter Zugang zu allen Leistungen inkl. 5 Personen Abos
Vorteile entdeckenPremium Abo
1.200,- € / Jahr exkl. MwSt.
Erstellen Sie Ihr ausführliches Personenprofil, Zugang zum digitalen Immobilien Magazin
Vorteile entdeckenGR
AutorGerhard Rodler
Tags
Weitere Artikel