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Hybride Beurkundung seit Juli möglich
Mischform analog und digital funktioniert
Der Legaltech-Bereich, also rechtsbezogenen Online-Services, bekommen durch hybride Urkunden Aufwind. Denn sie sind ab sofort in Österreich Realität. Seit 1. Juli ist es möglich, hybride Urkunden notariell beglaubigen zu lassen und hybride Notariatsakte zu errichten. Es handelt sich dabei um eine Mischform zwischen analogen und digitalen Urkunden. Bei einer hybride Urkunde signiert z.B. eine Partei auf dieser digital (z.B. in einem online Verfahren) während eine andere Partei in persönlicher Anwesenheit beim Notar ihre analoge Unterschrift setzt. Die notarielle Beglaubigung von solchen hybriden Urkunden war bisher rechtlich nicht zulässig. Ein Anbieter für rechtsbezogene Online-Services ist das österreichische Startup notarity und das verzeichnet seit Anfang Juli eine entsprechend erhöhte Nachfrage. Neben Pfandurkunden für Immobilienkredite werden am meisten Immobilien-Kaufverträge nachgefragt. Häufig wird notarity auch für die Gründung von Projektgesellschaften (GmbHs) verwendet, mit denen dann Immobilien gekauft und saniert werden. Jakob Schuster, notarity-Gründer: "Wir haben gerade aus der Immobilienbranche immer wieder den großen Bedarf für die Verknüpfung von Online und Offline-Urkunden festgestellt. Mit diesem Sommer kommt es dank der Gesetzesnovelle im praktischen Alltag des Immobiliengeschäfts damit zu massiven Erleichterungen und vor allem zu einer Beschleunigung vieler Immobilientransaktionen bei gleicher Rechtssicherheit. Diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen führen zu einer höheren Flexibilität bei allen Parteien. Jede Partei kann damit den Errichtungsweg wählen, der ihr der liebste ist - online oder analog. Bisherige Reibungsverluste fallen weg. Nach den ersten Wochen der neuen Gesetzeslage merken wir bereits einen noch einmal verstärkten Andrang."
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Tax & Law
notarity
Jakob Schuster
Hybride Urkunde
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