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IG Bau will das Renaturierungsgesetz
Auch Entwickler und Bauherren sollen Erreichbarkeit verantworten
Wie im immoflash Morgenjournal berichtet fordert die IG Lebenszyklus Bau In einem offenen Brief an die Landeshauptleute die Zustimmung zum Renaturierungsgesetz auf EU-Ebene. Alles andere wäre "grob fahrlässig", so die Branchenvertreter:innen. Begründet wird die Position damit, weil die Mobilität, die ein Gebäude durch seinen Standort auslöse, einen höheren CO2- Ausstoß verursache als dessen Errichtung oder Energieverbrauch im Betrieb. Daher sei dort der Hebel anzusetzen.
Immobilienentwickler und Bauherrenvertretende sind ihrer Ansicht nach nicht nur für die Einhaltung nachhaltiger Standards im Gebäude selbst verantwortlich, sondern auch für die Erreichbarkeit des Objekts mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher sei die Frage der Nachhaltigkeit von Immobilien nicht nur eine der Bau- und Gebäudetechnik, sondern auch der Raumplanung.
IG-Lebenszyklus Bau Vorstandsmitglieder Dominik Philipp und Christoph Müller-Thiede fordern daher: „Es soll der Fokus auf die Revitalisierung der Ortskerne und Innenentwicklung gelegt werden, um die Neuversiegelung außerhalb der Ortsgrenzen bzw. an den Ortsrändern als Konsequenz einzudämmen. Darüber hinaus soll nur dann neu gewidmet werden, wenn sämtliches gewidmetes Bauland entsprechend bebaut ist. Ansonsten ist in gleichem Maße unbenutztes Bauland rückzuwidmen. Damit bleiben die Siedlungsgrenzen definiert und die Natur- und Kulturlandschaft erhalten."
Immobilienentwickler und Bauherrenvertretende sind ihrer Ansicht nach nicht nur für die Einhaltung nachhaltiger Standards im Gebäude selbst verantwortlich, sondern auch für die Erreichbarkeit des Objekts mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher sei die Frage der Nachhaltigkeit von Immobilien nicht nur eine der Bau- und Gebäudetechnik, sondern auch der Raumplanung.
IG-Lebenszyklus Bau Vorstandsmitglieder Dominik Philipp und Christoph Müller-Thiede fordern daher: „Es soll der Fokus auf die Revitalisierung der Ortskerne und Innenentwicklung gelegt werden, um die Neuversiegelung außerhalb der Ortsgrenzen bzw. an den Ortsrändern als Konsequenz einzudämmen. Darüber hinaus soll nur dann neu gewidmet werden, wenn sämtliches gewidmetes Bauland entsprechend bebaut ist. Ansonsten ist in gleichem Maße unbenutztes Bauland rückzuwidmen. Damit bleiben die Siedlungsgrenzen definiert und die Natur- und Kulturlandschaft erhalten."
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AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Nachhaltigkeit
IG Lebenszyklus Bau
Renaturierung
Versiegelung
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