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Illegale Preisabsprachen der ista
Schadenersatzansprüche könnten geltend gemacht werden
Im Bereich des Submeterings, also der individuellen Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- sowie Kaltwasserkosten bei privaten und gewerblich genutzten Gebäuden, kam es in Österreich zumindest zwischen Juli 2004 und Februar 2019 zu kartellrechtswidrigen Preis- und Konditionsabsprachen - immoflash berichtete bereits 2019 über die Vorfälle - sowie zur Weitergabe sensibler Geschäftsinformation zwischen der marktführenden ista Österreich und dem Wettbewerb - so die Entscheidung des Wiener Kartellgerichts im Fall der Bundeswettbewerbsbehörde gegen die ista Österreich am 12. Oktober dieses Jahres. Gegen die ista Österreich wurde infolge eine Geldbuße in der Höhe von 2,2 Millionen Euro verhängt. Potentiell geschädigt wurden durch den kartellrechtlichen Verstoß alle Immobilieneigentümer und auch Mieter, welche zwischen Juli 2004 und Februar 2019 Kunden der ista Österreich waren. Auch gegen andere mutmaßliche Mitkartellanten sind derzeit noch laufende Verfahren anhängig. Insbesondere bei Submetering-Großkunden kann derzeit von finanziellen Schädigungen ausgegangen werden.
"Wir unterstützen infolge der aktuellen Entscheidung Eigentümer und Hausverwaltungen bei der Prüfung von Schadenersatzansprüchen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Schadens. Dies wird gemäß § 37 d Abs 2 KartellG jedoch bei einem Verstoß gegen das Kartellgesetz vermutet", stellt Roland Weinrauch von Weinrauch Rechtsanwälte mögliche Ansprüche in Aussicht. Bedingung sei zudem, dass die unzulässigen Preis- und Konditionsabsprachen auch Auswirkungen auf den tatsächlichen Marktpreis hatten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
LP
AutorLeon Protz
Tags
Recht
energie
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kartellrecht
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