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Immo-Preisindex quasi "amtlich"
Neue Verordnung für mehr Transparenz am Immobilienmarkt
Eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums, die gestern, Montag kundgemacht wurde, sichert nun die rechtliche Basis für neue Preisindizes am Immobilienmarkt. Der „Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum“ sowie der „Immobilienpreisindex“ werden von der Europäischen Union zur Berechnung vorgeschrieben und künftig von der Statistik Austria erstellt. Die neuen Indizes werden die Preisentwicklung von Transaktionen (Verkaufspreisen) von Häusern und Eigentumswohnungen privater Haushalte auf dem Immobilienmarkt abbilden. „Dadurch sind Preistendenzen und makroökonomische Verschiebungen leichter erkennbar. Auch etwaige Immobilienpreisblasen können früher als bisher erfasst werden“, erwartet sich Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner mehr Transparenz.
Die Erstellung und Berechnung durch die Statistik Austria basiert fast ausschließlich auf vorhandenen Verwaltungs- und Statistikdaten, Daten aus öffentlichen Registern sowie auf einer repräsentativen Stichproben-Erhebung bei Anbietern von Fertigteilhäusern. Somit wird nur ein sehr kleiner Teil der Daten direkt von Unternehmen erhoben, dies jedoch auf freiwilliger Basis, um keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu verursachen. Ziel ist die Nutzung statistischer Informationen als wichtige Indikatoren für die Inflation, für die geldpolitische Analyse und für Fragen der Sicherung der Finanzmarktstabilität sowie zur Feststellung von aufkommenden oder anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichten.
Die „Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum“ sowie der „Immobilienpreisindex“ werden von der Statistik Austria künftig quartalsweise veröffentlicht und auch kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt.
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AutorGerhard Rodler
Tags
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