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Generalprokuratur erwartet Bestätigung
IMMOBILIEN IM RECHT: Je länger die Prozesse, desto eher "halten" sie
Es zeichnet sich scheinbar ab, dass bei besonders langen Prozessen die Urteile scheinbar tenendiziell eher halten. Zumindest die Generalprokuratur scheint dies naturgemäß so zu sehen. An den im Dezember 2020 über Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die weiteren Angeklagten gesprochenen Urteilen im BUWOG-Prozess dürfte wohl nicht mehr zu rütteln sein - meint zumindest die Generalprokuratur auf die zentralen Punkte bezogen. Der OGH ist grundsätzlich nicht an die Stellungnahme der Generalprokuratur gebunden, im Regelfall werden deren Stellungnahmen aber beachtet. Immerhin ist sie ja die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die als Rechtswahrerin auftritt.
Der BUWOG-Prozess zieht sich immerhin über zwei Jahrzehnte. Anwälte berichten, dass sie einen Tendenz mutmaßen, dass insbesonders Prozesse, die sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken, tendenziell die Ersturteile eher bestätigt werden. Freilich gibt es hier auch öffentlichkeitswirksame Ausnahmen, wie beispielsweise im Prozess rund um Julius Meinl.
Der BUWOG-Prozess zieht sich immerhin über zwei Jahrzehnte. Anwälte berichten, dass sie einen Tendenz mutmaßen, dass insbesonders Prozesse, die sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken, tendenziell die Ersturteile eher bestätigt werden. Freilich gibt es hier auch öffentlichkeitswirksame Ausnahmen, wie beispielsweise im Prozess rund um Julius Meinl.
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AutorGerhard Rodler
Tags
prozess
OGH
Buwog
Generalprokuratur
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