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Renaturierungsgesetz: Wer darf's?!

IMMOBILIEN IM RECHT: Rechts-Kompetenzstreit in der Regierung

Das Gesetz ist durch, aber der Streit im Vorfeld um das EU-Renaturierungsgesetz hat auch eine interessante rechtliche Komponente. So hat Bundeskanzler Karl Nehammer gestern, Sonntagabend den belgischen Ratsvorsitz darüber informiert, dass eine Zustimmung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur EU-Renaturierung rechtswidrig wäre. Nach Rechtsauslagung des Bundeskanzleramtes - auch in einer Presseinformation mitgeteilt - müsse es "bei der bereits gemäß den üblichen Verfahren eingemeldeten Stimmenthaltung Österreichs bleiben". Bei Zustimmung gebe es eine Nichtigkeitsklage beim EuGH.
Damit betritt Österreich jedenfalls Neuland. Denn üblicherweise stimmt jeweils der/die anwesende zuständige Minister:in für das eigene Land rechtskräftig ab. So sieht das scheinbar auch der belgische Ratsvorsitz laut Medienberichten.
Das Bundeskanzleramt verwies  in einer Presseerklärung umgekehrt darauf, dass eine "aufrechte negative Stellungnahme der Bundesländer vorliegt und das notwendige Einvernehmen zwischen den betroffenen Bundesministerien fehlt". Sohin seien die Voraussetzungen für eine Zustimmung nicht gegeben. Der EU-Ratsvorsitz wiederum verweist darauf, dass innerösterreichische Auseiunandersetzungen den EU-Rat nichts angehen würden.
Auch aus rechtlicher Sicht ist daher der aktuelle Hick-Hack spannend.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 17. Juni 2024 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorGerhard Rodler
Tags
Österreich
Renaturierungsgesetz

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