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Immobilienrecht aktuell
Neues aus der online-Hausverwaltung
Wohnungseigentum: Die gerichtliche Abänderung des Kostenaufteilungsschlüssels in Folge eines Antrags eines Wohnungseigentümers ist dann gerechtfertigt, wenn die objektive Nutzungsmöglichkeit eines Personenaufzugs für diesen Wohnungseigentümer erheblich hinter der Nutzungsmöglichkeit anderer Miteigentümer zurückbleibt. (5 Ob 48/12p) Mietrecht: Das Kategoriemerkmal „Vorraum“ ist nicht erfüllt, wenn ein unmittelbar vom Stiegenhaus betretbarer Raum auch mit einer „Küchenzeile“ eingerichtet ist. (5 Ob 173/12w; Anmerkung zur Entscheidung: Ist hingegen der Vorraum groß genug, um einerseits die Küchenzeile zu beinhalten, andererseits aber auch der Funktion als Vorraum zu dienen, ohne dass es zu einer gegenseitigen Beeinträchtigung kommt, so kann dies wohl der Qualifikation dieses Raums als Vorraum nicht ernsthaft entgegenstehen.)
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AutorChristoph Kothbauer
Tags
Wohnen
Markt
Eigentumswohnflächen
Tax and Law
Kostenaufteilungsschlüssel
Personenaufzug
Vorraum
Aufzugsanlage
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