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Immofinanz mit Grundsatzeinigung

Rechtsstreitigkeit mit Immoeast-Aktionären vor Beilegung

Sieben Jahre nach der Verschmelzung der Immoeast und der Immofinanz konnte bei der gerichtlichen Überprüfung des Umtauschverhältnisses eine Grundsatzeinigung erzielt werden. Mit einem überwiegenden Teil der Antragssteller habe man eine Einigung getroffen, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden, teilte die Immofinanz gestern Abend mit. Bei der Fusion Anfang 2010 wurde den Aktionären der Immoeast für zwei Immoeast-Aktien drei Immofinanz-Papiere angeboten. Einige Investoren waren mit dem Umtauschverhältnis nicht zufrieden - zudem bis Juni 2010 die Immofinanz-Aktie von 2,63 auf 1,68 Euro abstürzte - und strengten ein Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses beim Wiener Handelsgericht an. Mit der jetzigen Grundsatzeinigung sind die Parteien einer Empfehlung des Gremiums gefolgt, das vom Handelsgericht Wien mit der Überprüfung des Umtauschverhältnisses beauftragt worden ist. "Die Immofinanz will mit diesem Schritt Rechtssicherheit schaffen und eine fortdauernde gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Nach Beendigung der Anlegerverfahren wäre mit diesem Vergleich zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses die letzte historische Rechtsstreitigkeit auf Aktionärsebene beigelegt", lässt Oliver Schumy, CEO der Immofinanz, mitteilen. Die Grundsatzeinigung sieht eine Ausgleichsleistung an die Aktionärsgruppe der ehemaligen Immoeast-Aktionäre durch die Ausgabe von 30.019.578 zusätzlichen Aktien der Immofinanz vor. Das Zuteilungsverhältnis wurde auf 0,088 Aktien pro ehemaliger Immoeast Aktie festgelegt. Ausgleichsberechtigt wären insgesamt rund 341,1 Millionen ehemalige Immoeast-Aktien. Die Ausgleichsleistung entspricht in Summe rund 54 Millionen Euro. Der Einigung müssten sämtliche Antragsteller zustimmen.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 06. April 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Investment
Aktie
Immofinanz
Markt

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