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Imperial-Gruppe ist pleite

Sanierungsverfahren wird beantragt

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass das Kapital von atypisch stillen Gesellschaftern bei fehlenden Mitwirkungsrechten für Unternehmen kein Eigenkapital darstellt. Für die Linzer Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H & Co. KG. bedeutet dies, dass 58 Millionen Euro ihres Kapitals kein Eigenkapital, sondern Verbindlichkeiten darstellen, die Gesellschaft deshalb insolvent wurde und ein Sanierungsverfahren beantragt werden muss. "Der Umstand, dass der OGH seine bisherige Rechtsprechungslinie zu den atypisch stillen Gesellschaftern nicht aufrechterhalten hat, hat für uns als mittelständisches Unternehmen eine schwerwiegende Konsequenz. Ein bedeutender Teil unserer Eigenmittel ist nun unerwarteterweise als Fremdkapital zu qualifizieren", so Imperial-Gründer und Geschäftsführer Faramarz Ettehadieh. Die 1973 gegründete Linzer Gesellschaft hat unter anderem mit der Kapitalbeteiligung ihrer atypisch stillen Gesellschafter direkt und über Tochterunternehmen in 45 Jahren über 100 gewerbliche Objekte errichtet, wovon sie in Österreich, Deutschland, Ungarn und Italien Objekte in Form von Supermärkten, Bürohäusern sowie Hotel- und Resortanlagen hält. Als Konsequenz dieser Abweichung des Obersten Gerichtshofs von seiner bisherigen Rechtssprechungslinie können Gesellschafter jederzeit ihr Kapital samt Vorwegbezügen und Zinsen abziehen, was eine Summe von 58 Millionen Euro ausmacht und somit die wesentliche Verbindlichkeit der Gesellschaft darstellt. Bei der Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H & Co. KG, die 37 Mitarbeiter beschäftigt, sind 15.265 aktuelle und ausgeschiedene atypisch stille Gesellschafter betroffen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wirkt sich auch auf die Tochtergesellschaft CORDIAL Ferienclub AG aus, die durch die Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft m.b.H. und Co.KG. finanziert wird. Auch sie ist nun insolvent. Für die CORDIAL Ferienclub AG bestehen die wesentlichen Verbindlichkeiten aus den Ansprüchen der fast 6.900 betroffenen aktuellen und ehemaligen Clubmitglieder. Der Anspruch der Clubmitglieder auf Hotelleistungen wird in quotenberechtigte Geldforderungen von rund 27,9 Millionen Euro umgewandelt. Die nicht insolvente Tochtergesellschaft Imperial Immobilienanlagen Aktiengesellschaft mit 15 Millionen Euro Gewinnvortrag sowie der Verkauf ausländischer Immobilien sollten zur Sanierung des Unternehmens beitragen, so Faramarz Ettehadieh.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 31. Oktober 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Markt
Imperial

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