Impressum & Offenlegung <br/>gemäß § 25 Mediengesetz [1]
Impressum und Offenlegung gemäß §§ 24, 25 Mediengesetz (MedG) iVm § 5 E-Commerce-Gesetz für www.immobilien-magazin.at und für das Magazin „Immobilien Magazin“
Medieninhaber und Herausgeber:
Immobilien Magazin Verlag GmbH
TwinTowers, Wienerbergstraße 11/Turm B, 21. OG, 1100 Wien
Firmenbuch HG Wien, Firmenbuchnummer: FN 237582 k, UID: ATU57639345
Firmensitz, Verlagsort, Herausgeber- und Redaktionsadresse:
TwinTowers, Wienerbergstraße 11/Turm B, 21. OG, 1100 Wien
E-Mail: office@imv-medien.at
Telefon: +43/1/512 16 16-0
Fax:+43/1/512 16 16-77
Kontakt Redaktion:
E-Mail: office@imv-medien.at
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Geschäftsführer:
Reinhard Einwaller, Iris Einwaller
Gegenstand des Unternehmens:
Die Herstellung, der Verlag und Vertrieb von Druckschriften aller ArtDer Verlag, die Herausgabe und der Vertrieb von Wochen-, Monats- und sonstigen Zeitschriften.
Blattlinie / Ausrichtung
Der Immobilien Magazin Verlag ist völlig unabhängig sowie eigenständig und damit nur den Lesern verpflichtet. Unsere Produkte richten sich insbesondere an alle, die privat und/oder beruflich an Immobilien interessiert sind. Sie bieten Kommentare, Analysen, Reportagen, Berichte, Interviews, Termininformationen, Stellenanzeigen und Porträts aus der Welt der Immobilien. Als Leitmedium der Branche decken wir alle Aspekte der Immobilienwirtschaft ab.
Gesellschafter der Immobilien Magazin Verlag GmbH sind:
Gesellschafterepmedia Werbeagentur GmbH
Gesellschaft m.b.H.
Anteil: 55,45 %
Gesellschafter
Firma Inselwelt Jois Managementdienstleistungen GmbH
Gesellschaft m.b.H.
Anteil: 32,13 %
Von dieser ist Gesellschafter Mag. Wagner Renate zu 5 % und Rodler Gerhard zu 95 %
Gesellschafter
Herr Rodler Gerhard
Einzelperson
Anteil: 12,43 %
Hersteller und Herstellungsort:
Druckerei Berger und Söhne GmbH
Wiener Strasse 80
3580 Horn
Anzuwendende Rechtsvorschriften (u.a.):
-Gewerbeordnung
-Telekommunikationsgesetz 2003
-Mediengesetz
-MedKF-TG
Sämtliche genannten Gesetze sind u.a. zugänglich unter www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde: (im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes)
Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH/Telekom Control Kommission, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79
Copyright © Immobilien Magazin Verlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung
- Werden die tarifmäßigen Nachlässe beansprucht, so sind die Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln. Auf Wunsch kann das Rabattjahr mit dem Erscheinen der ersten Anzeigen beginnen.
- Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durchgeführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt.
- Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlags nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten.
Auftragsabwicklung
- Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden. Überhaupt bleibt es dem Verlag vorbehalten, von der Durchführung auch bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten.
- Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Verlages grundsätzlich nicht entsprochen werden.
- Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
- Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung sind für den Verlag ausgeschlossen.
- Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
- Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Verlages genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
- Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
- Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen zu melden.
- Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
- Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen zu melden.
Berechnung und Zahlung
- Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen.
- Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung.
- Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von offen stehenden Rechnung abhängig zu machen.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von 14 Prozent berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
- Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.
- Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet.
- Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
- Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.
- Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags.
- Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsverlag sowie dessen Mitarbeitern, im Besonderen dem verantwortlichen Redakteur, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.
- Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis zu vier Wochen vor Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich. Darüber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrags.
Copyright
Sämtliche Texte, Grafiken und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der epmedia Werbeagentur GmbH zulässig.Haftung
Sämtliche Texte auf der Website wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.Grundlegende Richtung
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