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in Berlin bleibt der Deckel drauf
Mietpreis auf Stand 2019 eingefroren
Das Tauziehen um den auch heute noch ein wenig skurril anmutenden Berliner Mietendeckel geht in die nächste Runde. Unlängst hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass Bezirksämter auf Grundlage des Gesetzes Mieterhöhungen untersagen dürfen. Das Gesetz sei also nicht verfassungswidrig und dürfe deshalb angewandt werden. Dieses aktuell Urteil steht freilich im direkten Widerspruch zur Rechtsansicht dies Landgerichtes, welches dieses Gesetz sehr wohl als verfassungswidrig bezeichnet. Damit ist jetzt das Bundesverfassungsgericht am Zug. Dessen Entscheidung wird für die nächsten Monaten erwartet.
Wie mehrfach von immoflash berichtet, sind seit etwas mehr als einem Jahr die Berliner Mieten auf dem Stand von Juni 2019 (!) eingefroren. Erst ab 2023 dürften die Mieten erhöht werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass dies in letzter Konsequenz zu einer weiteren Verknappung verfügbarer Wohnungen in Berlin führt. Man darf also gespannt sein.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
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Tax & Law
Berlin
Mietendeckel
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