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Jetzt wird es ernst mit ESG

Am Mittwoch tritt Offenlegungsverordnung in Kraft

Mit dem Thema Nachhaltigkeit und ESG wird es am Mittwoch ernst: Am 10. März tritt EU-weit die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverordnung im Finanzdienstleistungssektor in Kraft, die ein breites Maßnahmenpaket beinhaltet, Kapitalströme in Richtung nachhaltige Investments zu lenken. Damit geraten auch Immobilieneigentümer und Assetmanager unter Zugzwang. Diese haben zukünftig verstärkt Veröffentlichungen zu Nachhaltigkeitsrisken und deren Auswirkungen auf das Fondsvermögen vorzunehmen. Die Catella Real Estate AG (Creag) sieht sich für die Verordnung jedenfalls gut aufgestellt, wie der Investmentmanager in einer Aussendung mitteilt. Dabei verweist die Creag auf das in ihrem Ende des Vorjahres veröffentlichten Catella Nachhaltigkeitsstatement, in welchem sie ihr Nachhaltigkeitsverständnis transparent in ihrer strategischen Unternehmensausrichtung verankert und damit eine koordinierte und zielgerichtete Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten sichergestellt sieht. Jürgen Werner, Vorstand der Creag: "Beim Thema Nachhaltigkeit geht es vor allem um Glaubwürdigkeit. Investoren und andere Stakeholder merken schnell, ob eine klare ESG-Strategie hinter den Aussagen steht." Bereits heute seien vier der sich im Vertrieb befindlichen Immobilienfonds der Creag als nachhaltige Produkte im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung einzuordnen: Ein nachhaltiger Immobilien- Publikumsfonds und die drei nachhaltigen Spezial-Sondervermögen "KCD-Catella Nachhaltigkeit Immobilien Deutschland", "KCD-Catella Immobilien mit sozialer Verantwortung" und der "Catella Logistik Deutschland Plus", wie die Creag weiter ausführt.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 08. März 2021 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


CS
AutorCharles Steiner
Tags
Logistik
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Wohnen
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Tax & Law
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