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Jung trifft alt

was Crowd-Investing und Immobilien verbindet Crowd-Investing ist eine alternative, junge Finanzierungsform, die in der österreichischen Start-Up Szene zunehmend Anklang und Verbreitung findet. Das Wesen von Crowd-Investing ist es erforderliche Investitionssummen auf kleine, für Einzelanleger leistbare, Beträge zu verteilen. Die Mindestinvestition startet zumeist schon ab 100 Euro. So werden die Finanzierung und auch das Risiko auf viele Kleinanleger aufgeteilt. Der Vertrieb erfolgt über Internetplattformen und kommt unter gewissen Schwellwerten ohne aufwändige Kapitalmarktprospekte aus. ##Suche nach Anlagemöglichkeiten Das niedrige Zinsumfeld stellt Sparer und Kleinanleger zunehmend vor das Problem, dass sichere Anlagenmöglichkeiten nur sehr schwer zu finden sind und kaum Renditen erzielt werden können. Die aktuelle Euroschwäche und die gleichzeitige Angst um das langfristige Fortbestehen der Gemeinschaftswährung führen zur Flucht in Realinvestitionen wie Gold und Immobilien. Das Eigenheim und die Vorsorgewohnung erfreuen sich als Anlageoption enormer Beliebtheit. Was aber tun, wenn dies das eigene Budget übersteigt und man sich eine Immobilieninvestition nicht leisten kann? In dieser Lücke platziert sich zunehmend das Crowd-Investing. Durch das Angebot von Crowd-Investing Plattformen, die auch Immobilienprojekte in ihr Angebot aufnehmen, wird es auch Kleinanlegern ermöglicht mit kleinen Summen in spezifische Immobilienprojekte und -objekte zu investieren und damit die Vorteile dieser Assetklasse, wie Wertbeständigkeit, Sicherheit und Inflationsschutz, zu nutzen. Mit Beiträgen von ca. 100 bis zu ca. 10.000 Euro werden alle Vorteile von Immobilienveranlagungen in Aussicht gestellt. Aber kann eine Crowd-Investition in Immobilien tatsächlich mit einem vollen Immobilieninvestment gleichgestellt werden? ##Die Sicht der Immobilienentwickler Für den Projektentwickler ergibt sich aufgrund der aktuell geltenden Rahmenbedingungen eine betragsmäßige Beschränkung. So sind Vorteile von Crowd-Investitionslösungen, insbesondere das Vermeiden der vollen Kapitalmarktprospekt- und laufenden Offenlegungspflichten, aktuell nur bei Beträgen bis 250.000 Euro eingesammelten Kapital anwendbar. Crowd-Investing kann somit eine Ergänzung im Finanzierungsmix darstellen, die klassischen Finanzierungen aber nicht vollkommen ersetzen. Ein Gesetzesentwurf zur Anhebung dieser Wertschwelle auf 1.500.000 Euro befindet sich aktuell im Begutachtungsprozess. Mit zusätzlichen Auflagen (\"Prospektpflicht light\") könnten es in Zukunft bis zu 5.000.000 Euro werden. ##Die Sicht der Immobilieninvestoren Anleger können von einer zugesagten Fixverzinsung (in vielen Fällen um die 4 Prozent) sowie nach einer Laufzeit von max. 7 bis 10 Jahren von der Kapitalrückführung (mit im Idealfall realisierten Wertzuwächsen) profitieren. Diese für Kleininvestitionen lukrativen Aussichten gehen aber auch mit gewissen Risiken einher. Einerseits trägt der Investor das direkte Immobilienrisiko, da in Einzelobjekte investiert wird und kein Risikoausgleich wie etwa bei Immobilienfonds durch ein breites Portfolio erfolgt. Weiters muss darauf hingewiesen werden, dass im Insolvenzfall auch ein Totalverlust des Investments schlagend werden kann. Zusätzlich werden Crowd-Investoren häufig auch zusätzliche Vorteile wie etwa vergünstigte Konditionen bei der Eigennutzung von Tourismusimmobilien oder Vermittlungsprovisionen in Aussicht gestellt. Die zivilrechtliche Ausgestaltung erfolgt zumeist in Form eines nachrangigen Darlehens. Damit werden Crowd-Investoren im Regelfall nicht direkt Eigentümer der Immobilie. In diesen Fällen besteht keine grundbücherliche Absicherung der Investition und im Insolvenzfall werden zuerst alle anderen Gläubiger vorrangig bedient. Ebenso erfolgt eine laufende Verzinsung nur, wenn sich dies das Unternehmen ohne Insolvenzgefahr leisten kann. TPA Horwath unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Kombination dieser jungen Finanzierungsart und der Veranlagung in Immobilien als älteste Asset-Klasse. «
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 21. Mai 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorRoland Strauss, tpa Horwath
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