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Kartellstrafe für Granit
Geldbuße in Höhe von 9,8 Millionen Euro
Langsam aber sicher schließt sich der Kreis der Erlauchten. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht eine Geldbuße in der Höhe von 9,8 Millionen Euro gegen die Granit-Gruppe wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot verhängt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Granit kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.
Granit kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.
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AutorFranz Artner
Tags
Bundeswettbewerbsbehörde
Granit Holding
Baukartell
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