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Kartellstrafe für Granit

Geldbuße in Höhe von 9,8 Millionen Euro

Kartellgericht verhängte auf Antrag der BWB eine Geldbuße
Kartellgericht verhängte auf Antrag der BWB eine Geldbuße
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Langsam aber sicher schließt sich der Kreis der Erlauchten. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht eine Geldbuße in der Höhe von 9,8 Millionen Euro gegen die Granit-Gruppe wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot verhängt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Granit kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 07. Dezember 2023 - zuletzt bearbeitet am 07. Dezember 2023


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AutorFranz Artner
Tags
Bundeswettbewerbsbehörde
Granit Holding
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