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FMA wird KIM-V anpassen
Zwischenfinanzierung werden ausgenommen
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat bei der gestrigen Sitzung der FMA empfohlen die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) anzupassen. Im FMSG sitzen Vertreter des Finanzministeriums, von denen einer das Gremium auch leitet, sowie Vertreter der Nationalbank (OeNB), des Fiskalrats und der FMA. Die FMA folgt verpflichtenden Empfehlungen des Gremiums und ist für die Verordnung zuständig.
So sollen Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmer:innen und deren Angehörigen stehen, vom Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen werden. Dabei darf diese Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80 Prozent des geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden. Zur Vermeidung übermäßiger Schwankungen empfiehlt das Gremium, eine Untergrenze von einer Million Euro für das Ausnahmekontingent eines Kreditinstituts vorzusehen. Zudem empfiehlt das Gremium, bei Paaren als gemeinsame Kreditnehmer:innen die bisher bestehende Geringfügigkeitsgrenze pro Person festzulegen.
Das FMSG empfiehlt der FMA weiters, die Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ebenfalls vom Anwendungsbereich der KIM-V auszunehmen, da diese Form der öffentlichen Zuschüsse die Verschuldung von Kreditnehmer:innen nur vorübergehend erhöht.
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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
Österreich
FMA
Nationalbank
kim-v
Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung
Finanzmarktstabilitätsgremium
Finanzministerium
Fiskalrat
Zwischenfinanzierung
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