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Knalleffekt: conwert-Hauptaktionären drohen Schadensersatzansprüche

Jene Hauptaktionäre der conwert, die laut Übernahmekommission im Jahr 2015 ein Pflichtangebot hätten legen müssen, könnten sich mit Schadensersatzforderungen der restlichen Aktionäre konfrontiert sehen. Der Wirbel um die Entscheidung der Übernahmekommission zu den conwert-Hauptaktionären Adler Real Estate, MountainPeak LtD, Petrus Advisers und Cevdet Caner weitet sich zunehmend zu ernsteren Troubles für die genannten aus. Denn ihnen könnten jetzt von den anderen Aktionären Schadensersatzansprüche blühen. Die Hauptaktionäre hätten laut der Entscheidung der Übernahmekommission ein Pflichtangebot legen sollen, weil sie, so die Behörde, gemeinsam aufgetreten waren. Haben sie aber nicht. Wirtschaftsanwalt Stefan Arnold hatte dies bereits in den Raum gestellt. Derlei Schadensersatzforderungen würden besonders bei jenen schlagend, die ihre Aktien bereits verkauft hatten, ohne ein entsprechendes Angebot zu erhalten. "Wenn sie billiger verkauft haben, als sie hätten bekommen müssen, könnte das zu Schadenersatzansprüchen führen", so Arnold. Die Ansprüche wären zivilrechtlich einzuklagen und die Fragen nach dem Übernahmegesetz abschließend von der Übernahmekommission zu klären.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 02. Dezember 2016 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorCharles Steiner
Tags
Investment
Conwert
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International
Markt
Tax & Law

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