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Kräftige neue Steuer auf Umwidmungen
Bereits ab 1. Juli 2025 in Kraft
Wie das immoflash-Morgenjournal heute früh als erstes Medium berichtete, kommt eine kräftige "Umwidmungsabgabe" in Form eines fetten Steuersatzes für Umwidmungsgewinne. Und dabei geht es Schlag auf Schlag. Zusätzlich zum Beinahe-Aus für steuerbegünstigte Immobilien-Sharedeals kassiert der Fiskus künftig auch bei Umwidmungen kräftig mit. Mit 1. Juli 2025 tritt voraussichtlich eine neue Steuerlast bei Umwidmungen in Kraft. Laut Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2025 soll künftig ein Umwidmungszuschlag von 30 Prozent auf Gewinne bei Grundstücksverkäufen eingehoben werden – sofern zuvor eine Umwidmung, etwa von Grünland zu Bauland, erfolgt ist.
Betroffen sind Verkäufe ab Juli, sofern die Umwidmung ab 1. Jänner 2025 stattgefunden hat. Die TPA warnt vor einer massiven Zusatzbelastung für Projektentwickler. Auch bei Umgründungen soll künftig der gemeine Wert maßgeblich sein – mit 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer statt bisher 0,5 Prozent. Immobilienprofis sollten geplante Umstrukturierungen rasch umsetzen.
Betroffen sind Verkäufe ab Juli, sofern die Umwidmung ab 1. Jänner 2025 stattgefunden hat. Die TPA warnt vor einer massiven Zusatzbelastung für Projektentwickler. Auch bei Umgründungen soll künftig der gemeine Wert maßgeblich sein – mit 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer statt bisher 0,5 Prozent. Immobilienprofis sollten geplante Umstrukturierungen rasch umsetzen.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
2025
Verkäufe
tpa
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