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Krimi um die Ankerbrot-Fabrik

Großzügige Lofts in der Ankerbrot-Fabrik - jedoch ohne Wohnwidmung. Und auch keine in Sicht. Anrainer und Gemeinderäte protestieren, denn direkt daneben gibt es eine solche Widmung für ein Projekt des Wohnfonds. Was ist da nur passiert? Eigentlich könnten es schöne Lofts sein - jene, die man in Filmen sieht und man sich dabei denkt: Wow, da würde ich gerne wohnen. In Favoriten, nahe des Böhmischen Praters, steht etwa die Ankerbrot-Fabrik. Wo vor Jahren noch Semmeln gebacken wurden, sind seit 2010 solche Ubikationen eingerichtet worden. Und auch verkauft. In der Hoffnung, dass diese Lofts, die sich zuvor in einem Industriegebiet befanden, auch zu Wohnzwecken umgewidmet werden. Umgewidmet ist am 1. April mit dem Plandokument 8176 auch worden - und zwar in ein Gemischtes Baugebiet - Geschäftsviertel, kurz GBGV. Normalerweise wäre dort auch Wohnen erlaubt - nur in diesem konkreten Fall nicht. Im Punkt 3.2 des Dokuments, das dem Immobilien Magazin vorliegt, steht nämlich dezidiert drin, dass die Errichtungen von Wohnungen nicht zulässig ist. Jetzt wohnen zwischen 25 und 30 Parteien dort, obwohl sie das eigentlich nicht dürften. Und es sieht auch nicht danach aus, dass die Stadt den derzeit illegalen Zustand mit einer entsprechenden Widmung der Legalität zuführen wollte. „Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 1. April ist der Flächenwidmungsplan, so wie er jetzt ist, gültig“, erklärt dazu Gemeinderätin und Planungssprecherin in der ÖVP-Wien, Elisabeth Olischar. Nun haben sich einige betroffene Bürger zusammengeschlossen und gegen die beschlossene Widmung protestiert. Auch mit einer schriftlichen Stellungnahme zum damals noch im Entwurfsstadium befindlichen Flächenwidmungsplan an Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou. Dort ist etwa zu lesen, dass die entsprechende Widmung zu Wohnzwecken angepasst werden sollte, da die Lofts ja vom Projektentwickler LoftCity so vorgesehen seien und dieser Umstand in den Kaufverträgen auch so beigelegt wurde. Erfolglos. Die Argumente haben im Plandokument keinen Niederschlag gefunden. Im Gegenteil. Die Stadt argumentiert, dass das Wohnen dort deshalb verboten sei, da es Nutzungskonflikte mit einem in der Nähe befindlichen Industrieareal geben könnte. Doch keine 20 Meter weiter, in Richtung der Südosttangente, gibt es ein weiteres Kuriosum. Denn dort bestehen diese vermeintlichen Nutzungskonflikte offenbar nicht. Im Gegenteil. Dort gibt es eine Widmung für Wohnbau, die sogar zwischen 21 und 35 Meter hohe Wohntürme erlauben. Das Spannende daran: Dieser Grund wurde vor vier Jahren von der Wohnfonds Wien angekauft, und zwar für 3,6 Millionen Euro. Unklar ist hingegen, warum man in unmittelbarer Nähe zur Südosttangente Wohntürme errichten will - obwohl die nächstgelegene U-Bahnstation doch einen breiten Weg entfernt ist. Der Insider wirft der Stadt vor, dass die Bestandserhebung an dem Areal unvollständig durchgeführt worden sei, die unterschiedliche Gewichtung die wirtschaftlichen Interessen der Grundeigentümer beeinträchtige und städtebauliche Maßnahmen bewusst in Kauf genommen worden seien. Jetzt wollen Betroffene die Widmung mit Wohnverbot vom 1. April in der Ankerbrot-Fabrik beim VfgH bekämpfen. Das Immobilien Magazin hat dem MA21 dazu einen umfassenden Fragenkatalog übermittelt und wollte wissen, warum es für diese Lofts keine Wohnwidmung gibt, obwohl im Normalfall in einem GBGV eine solche durchaus möglich sei, warum eine entsprechende Widmung für das Areal östlich doch möglich ist und wie eine solche Situation überhaupt zustande kommen konnte. Bis Redaktionsschluss blieben diese Fragen allerdings unbeantwortet.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 07. Juli 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorCharles Steiner
Tags
Wien
Wohnen
Markt
Tax & Law
Ankerbrotfabrik

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