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Kritik an möglichen Leerstandsabgaben
ÖHGB sieht "wohnpolitischen Milchmädchenrechnungen"
Die Entscheidung des Parlaments, den Ländern die Befugnis zu geben, Steuern auf Leerstand, Freizeit- und Nebenwohnsitze in erheblicher Höhe zu erheben, stößt auf heftige Kritik des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerverbandes.
Diese Maßnahme würde die Tür zu einer beunruhigenden Entwicklung, mit der Eigentumsrechte massiv bedroht und eine Besteuerung ohne fundierte Grundlage ermöglicht werden öffnen. Der Verfassungsgerichtshof habe entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das soll mit dem Verfassungsgesetz umgangen werden und einer Erhöhung dieser Abgabe kein Hindernis entgegenstehen.
Für ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer beruhen die Argumente der Befürworter dieser Steuern "auf wohnpolitischen Milchmädchenrechnungen". „Der lenkungspolitische Effekt solcher Steuern ist zu vernachlässigen und wird nicht dazu führen, dass Wohnungssuchende aus Innsbruck das in Allentsteig befindliche Sommerhäuschen als Hauptwohnsitz beziehen werden. Diese Steuern, die eigentlich Vermögens- und Substanzsteuern sind, treffen nicht nur die Superreichen, sondern auch diejenigen, die sich Eigentum mühsam zusammengespart haben – sei es ein kleines Häuschen auf dem Land oder eine bescheidene Ferienwohnung.“ Dass künftig Substanzsteuern eingehoben werden dürfen, ohne auch nur den geringsten Beweis für tatsächlich hohen Leerstand liefern zu müssen, sei wohnpolitischer Unsinn. Selbst Greenpeace hat erhoben, dass die Leerstandsquote in Österreich nur 4,7 Prozent und in Wien überhaupt nur 3,9 Prozent beträgt. Prunbauer: „Auf Basis dieser Zahlen, die laut Literatur in einer völlig normalen Bandbreite liegen, astronomische Steuern einheben zu dürfen, die die Erhaltung von Eigentum gefährden, ist unseriös.“
Diese Maßnahme würde die Tür zu einer beunruhigenden Entwicklung, mit der Eigentumsrechte massiv bedroht und eine Besteuerung ohne fundierte Grundlage ermöglicht werden öffnen. Der Verfassungsgerichtshof habe entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das soll mit dem Verfassungsgesetz umgangen werden und einer Erhöhung dieser Abgabe kein Hindernis entgegenstehen.
Für ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer beruhen die Argumente der Befürworter dieser Steuern "auf wohnpolitischen Milchmädchenrechnungen". „Der lenkungspolitische Effekt solcher Steuern ist zu vernachlässigen und wird nicht dazu führen, dass Wohnungssuchende aus Innsbruck das in Allentsteig befindliche Sommerhäuschen als Hauptwohnsitz beziehen werden. Diese Steuern, die eigentlich Vermögens- und Substanzsteuern sind, treffen nicht nur die Superreichen, sondern auch diejenigen, die sich Eigentum mühsam zusammengespart haben – sei es ein kleines Häuschen auf dem Land oder eine bescheidene Ferienwohnung.“ Dass künftig Substanzsteuern eingehoben werden dürfen, ohne auch nur den geringsten Beweis für tatsächlich hohen Leerstand liefern zu müssen, sei wohnpolitischer Unsinn. Selbst Greenpeace hat erhoben, dass die Leerstandsquote in Österreich nur 4,7 Prozent und in Wien überhaupt nur 3,9 Prozent beträgt. Prunbauer: „Auf Basis dieser Zahlen, die laut Literatur in einer völlig normalen Bandbreite liegen, astronomische Steuern einheben zu dürfen, die die Erhaltung von Eigentum gefährden, ist unseriös.“
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AutorStefan Posch
Tags
Österreichischen Haus- und Grundbesitzerverband
Eigentum
Wien
Martin Prunbauer
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