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Politischer Kuhhandel im Wohnrecht

Ein Vertrag zu Lasten Dritter

Mit Verwunderung nimmt der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft den heute im Ministerrat angekündigten politischen Kuhhandel zur Kenntnis: Tausche Erhaltungspflicht der Therme gegen Rechtssicherheit im Wohnungseigentum. Die Weigerung der SPÖ, in einem Land mit einer Million Wohnungseigentümer für Rechtssicherheit zu sorgen, ohne dafür eine überschießende Regelung zu junktimieren, sucht ihres Gleichen. Die ÖVP hingegen lässt sich vom Koalitionspartner für eine Angelegenheit in Geiselhaft nehmen, die schon alleine aus rechtsstaatlichen Gründen zu korrigieren gewesen wäre. Offensichtlich geht es den Regierungsparteien primär um die Optimierung von Wählerstimmen und nicht um sachgerechte Lösungen, so ÖVI-Präsident Georg Flödl. Geht es nach dem vorliegenden Entwurf zu einer Wohnrechtsnovelle 2015 sollen Vermieter uneingeschränkt für die Erhaltung von Thermen, Boilern und sonstigen „Wärmebereitungsgeräten“ zu sorgen haben. Bei Mietverträgen, wo das sogenannte „Wärmebereitungsgerät“ vom Vermieter bereitgestellt und in die Miete einkalkuliert wurde, ist nichts gegen eine Erhaltungspflicht durch den Vermieter und deren Klarstellung durch den Gesetzgeber zu sagen. Der vorliegende Gesetzestext greift aber viel zu weit, wenn alle Geräte von der Erhaltungspflicht erfasst werden, die sich in der Wohnung befinden. Der ÖVI wehrt sich gegen politischen Kuhhandel im Wohnrecht. Große Bedenken bestehen darin, dass rückwirkend zu Lasten der Vermieter in die mietvertraglichen Vereinbarungen eingegriffen wird, ohne die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs auch nur ansatzweise zu rechtfertigen bzw. sachgerecht zu differenzieren, so Flödl weiter. Sollte der Gesetzesentwurf unverändert beschlossen werden, wird es Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, hier für eine sachgerechte Lösung zu sorgen. Mehr als 80.000 Mietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG stammen noch aus der Zeit vor 1994 und bringen einen durchschnittlichen Rohertrag von 2 - 3 Euro/m2. Kalkuliert man (mindestens!) 1 Euro/m2 und Monat an Erhaltungskosten für allgemeine Teile des Hauses, benötigt der Vermieter die Mieteinnahmen von 10 - 15 Jahren, um die Erneuerung einer Heiztherme zu refinanzieren. Es kann nicht sein, dass der Vermieter in vielen Fällen Anlagen erhalten muss, die er nicht vermietet hat, ohne Möglichkeit die Miete anzupassen. Der Mieter hingegen profitiert weiterhin von einem extrem günstigen Zins, der vor allem deshalb so niedrig ist, gerade weil die Wohnung beim Zeitpunkt der Vermietung über kein Wärmebereitungsgerät verfügt hat. Die Ungleichheiten im Mietrecht werden durch eine solche Regelung nur verstärkt, Gewinner sind hier nicht jene, die dringend leistbaren Wohnraum benötigen, sondern der ohnehin überprivilegierte Mietadel, so Flödl weiter. Ein derartiges Gesetz stellt einen bedenklichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber unter dem Deckmantel des leistbaren Wohnens den privaten Vermieter übermäßig belastet, insbesondere solange die Treffsicherheit im sozialen Wohnbau nicht gegeben ist. Vermieter sollen also künftig die Reparatur von kaputten Gasthermen bezahlen, dafür erklärt sich die SPÖ dazu bereit die längst überfällige Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes nicht zu blockieren. ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel sieht „doch noch Potenzial für ein neues Mietrecht“. Er fordert eine Anhebung des Wiener Richtwerts um 25 Prozent. Zur Thermenproblematik sagt er: „Warten wir erst mal das Gesetz ab, es sei nicht vorstellbar, dass Vermieter für die Reparatur von Thermen bezahlen müssen, die Mieter installiert haben.“
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 11. November 2014 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


DK
AutorDietlind Kendler
Tags
Wohnen
Meinung
Mietrecht
Markt
ÖVI
Anton Holzapfel
SPÖ
ÖVP
Menschen
georg flödl
Wohnrecht
kuhhandel
gastherme
erhaltungspflicht

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