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Kurzarbeitsmodelle für Immobranche

Corona Soforthilfe-Kurzarbeit Flex

Ab sofort gilt in Österreich ein neues Kurzarbeitsmodell, das möglicherweise auch für den einen oder anderen Betrieb aus der Immobilienbranche von Interesse sein könnte, beispielsweise im Maklerbereich. Dorda hat hier relevante Inputs erstellt: Kurzarbeit geht durch das neue Flex-System von maximal 90 bis jetzt sogar null Stunden. Wichtig: Kurzarbeit erfordert eine Sozialpartnervereinbarung und Kontaktaufnahme mit dem AMS. Dabei ist Kurzarbeit zunächst mittels Betriebsvereinbarung, in betriebsratslosen Betrieben mittels Einzelvereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern zu vereinbaren. Die jeweilige Betriebs- oder Einzelvereinbarung werde, wenn es passt, binnen 48 Stunden von den Sozialpartnern unterschrieben. Es muss das bestehende Zeitguthaben und Alturlaub zur Gänze konsumiert werden.Laufender Urlaub ist in den ersten drei Monaten grundsätzlich nicht zu konsumieren. Wenn die Kurzarbeit über drei Monate hinaus andauern sollte, sind nochmals mindestens drei Wochen zu konsumieren. Die Nettoersatzrate beim neuen Kurzarbeitsmodell beträgt zwischen 80 und 90 Prozent, wobei Geringverdiener die höchste Nettoersatzrate haben. „Nettoersatzrate“ ist die Differenz zwischen (i) dem Entgelt für die geleistete Arbeitszeit zuzüglich Kurzarbeitshilfe und (ii) den vereinbarten Zuschlägen durch das AMS. Ersetzt werden 80 Prozent, wenn das Entgelt vor der Kurzarbeit über der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt, also über brutto 2.685 Euro; bis zur halben Höchstbemessungsgrundlage, also bis zu brutto 2.685 Euro werden 85 Prozent ersetzt; und bei einem Entgelt bis brutto 1.700 Euro werden 90 Prozent ersetzt. Zusätzlich übernimmt der Bund ab dem ersten Monat die Sozialversicherungsbeiträge (und nicht wie bisher erst ab dem fünften Monat).
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 16. März 2020 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Markt
Tax & Law
Dorda
kurzarbeit

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