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Leerstandabgabe wurde ermöglicht

Übertragung der Kompetenz auf die Bundesländer

Die Bundesregierung hat vorgestern ein Wohnbau-Konjunkturpaket präsentiert, das unter anderem die Übertragung der Kompetenz für Leerstandsabgaben auf die Bundesländer vorsieht. Bisher waren die Bundesländer aufgrund eines VfGH-Urteils aus den 80ern bei der Festlegung der Höhe von Leerstandsabgaben eingeschränkt. Mit dem Wohnbaupaket regelt die Bundesregierung, dass Abgaben auf Wohnungsleerstand zu 100 Prozent in die Kompetenz der Bundesländer fallen. Die Länder sind damit frei in der Wahl der Höhe der Abgabe.
„Die Landeskompetenz für die Leerstandsabgabe ist nach der Abschaffung der Maklergebühr der nächste wohnungspolitische Meilenstein, den die Grünen auf den Weg bringen“, so die Parteivorsitzenden Judith Pühringer und Peter Kraus. Bereits vor zwei Jahren haben die Grünen ein Modell für eine Wiener Leerstandsabgabe präsentiert. In diesem Modell sollen alle Wohnungen erfasst werden, die länger als 6 Monate leer stehen – so wurde es auch in Salzburg, Tirol, der Steiermark und in Vorarlberg geregelt. Zeitnah wird wohl in Wien die Leerstandabgabe trotzdem nicht eingeführt werden. Allein die Korrektur des Gebäude- und Wohnungsregisters in Wien wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Gegen die Einführung sprechen auch zigtausende leerstehende Gemeindewohnugen.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 29. Februar 2024 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorStefan Posch
Tags
leerstandsabgabe
Wien
Wohnungen
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