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Splitting zwischen Abgeber und Käufer
Deutsche mit neuer Maklerprovision zufrieden
In Deutschland gilt seit Dezember 2020 beim Wohnungskauf eine neue Provisionsregel: Private Käufer müssen nur noch maximal die Hälfte des Maklerhonorars zahlen, die andere Hälfte oder mehr muss der Verkäufer tragen. Im Endeffekt, also das „alte“ östereichische Provisionsmodelll.
Interessant dabei: Die Zufriedenheit mit dieser für Deutschland neuen Honorarordnung ist hoch - sogar bei den Verkäufern, wie eine aktuelle Umfrage der Maklersoftware onOffice zeigt.
Am meisten Zustimmung bei den befragten Maklern fanden Aussagen, wonach sich Käufer über die neue Regelung freuen, die Käufer allgemein zufriedener und konkret auch mit der Höhe der Provision zufrieden seien. Negative Einschätzungen (etwa Unzufriedenheit mit der Honorarregelung) werden von den Maklern hingegen kaum wahrgenommen - hier stimmten maximal 6,5 Prozent der Befragten zu.
Nicht ein ganz so bipolares, aber dennoch ein klares Ergebnis, ist bei den Immobilien-Verkäufern zu finden. Sie würden die neue Bezahlung des Maklers ebenso sehr positiv aufnehmen, nur die Höhe der Provision macht nicht alle Verkäufer glücklich (25 Prozent der Makler haben gute Erfahrungen, 21 Prozent der Makler schlechte Erfahrungen gemacht). Knapp 10 Prozent der Befragten gaben das an, dass es viel negatives Feedback von den Abgebern gebe, ebenso viele meinten aber auch, dass die Verkäufer sich besser serviciert fühlten.
Ebenso wurde deutlich, dass viele Maklerbüros schon vor dem neuen Gesetz eine so genannte Innenprovision - also einen Teil des Honorars vom Abgeber - verlangten. Somit kam es im Alltag zu keinen wesentlichen Änderungen. Aus mehreren Makler-Angaben lässt sich schließen, dass die Käufer dank des Gesetzes zwischen 15 und 20 Prozent weniger zahlen müssen.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
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