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Mangelnde Rechtssicherheit
Fachgruppe weist Vorwurf zu Mieten zurück
Wenig Freude hat die Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder mit einer am Sonntag abgesetzten Meldung der Mietervereinigung Österreich und der Stadt Wien, wonach bei 500 Mietzinsüberprüfungen im Altbau 400 überprüfte Mieten als zu hoch eingestuft worden seien. Vielmehr betrachtet die Fachgruppe die Vorwürfe als nicht haltbar und argumentierte, dass jene 400 Wohnungen bei derzeit aktuell etwa 400.000 Altbaumietverträgen zunächst nur ein Promille ausmachen würde und damit der Vorwurf „aufs Schärfste zurückzuweisen sei“. Vielmehr spielt die Fachgruppe den Ball zurück an die Stadt Wien und moniert, dass es besonders die fehlende Rechtssicherheit sei, die Hauptursache für Mietanfechtungen seien. Denn das OGH-Urteil vom Jänner des vergangenen Jahres und die daraufhin von der MA 25 erstellte Lagezuschlagskarte sei die Möglichkeit geschaffen worden, in bestehende Mietverträge einzugreifen, obwohl diese vor dem OGH-Entscheid rechtskonform und nach bestem Wissen und Gewissen abgeschlossen worden seien. Denn die Lagezuschlagskarte, so argumentiert die Wiener Fachgruppe, sei nicht geeignet, Rechtssicherheit herzustellen, da sie, anstatt der in der Praxis übliche 78 Kriterien zur Beurteilung von Zuschlägen lediglich sechs Kriterien beinhalte. Fachgruppenobmann Michael Pisecky sieht in Wien aufgrund des österreichweit höchsten Anteils an Sozial- wie Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen grundsätzlich genug leistbaren Wohnraum, weswegen man Altbaumietern im ohnehin stark reglementierten Altbaubereich nicht noch mehr Steine in den Weg legen müsse: „Zu ungenaue Lagezuschlagskarten und andererseits durch das permanente Eingreifen in bestehende Mietverträge, macht ein Vermieten der sowieso schon stark reglementierten Altbauwohnungen oftmals unwirtschaftlich. Das führt zu noch mehr Leerständen oder einem Ansteigen befristeter Mietverträge - und das zu Lasten der Mieter.“ Für Vermieter müsse es Rechtssicherheit statt ständig neuer einschränkender und nicht praktikabler Reglements geben." Hier ist eine rasche rechtliche Klärung notwendig“, so Pisecky.
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AutorCharles Steiner
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Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
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