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Mietpreisbremse wird angezogen
Justizminister will Daumenschrauben anziehen
Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) ist angesichts von Zweifeln an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu einer Verschärfung bereit, sollte der gesetzlich festgelegte Höchstpreis für Mietimmobilien „im größeren Stil“ missachtet werden.
Einer neuen Studie zufolge, zeigt die vor einem Jahr eingeführte Bremse kaum Wirkung und wird wegen zu laxer Strafen oft ignoriert. Die Mietpreisbremse habe bisher „die Hoffnung nicht erfüllt, den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu verlangsamen“, teilte das hinter der Studie stehende Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit. Im Gegenteil: In betroffenen Städten habe die Regelung kurzfristig sogar zu noch schneller steigenden Mieten geführt, da Eigentümer die Preise kurz vor Einführung der Bremse noch einmal kräftig angehoben hätten.
Gerade dort, „wo Investoren erwarten konnten, dass eine Mietpreisbremse eingeführt wird“, sei der kurzfristige Preisanstieg besonders deutlich ausgefallen, erklärte DIW-Ökonom Claus Michelsen. Dabei half den Eigentümern den Wirtschaftsforschern zufolge eine Ausnahme im Gesetz: Einmal erzielte Mieten müssen auch dann nicht mehr gesenkt werden, wenn sie mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Weitere Probleme sind laut DIW mangelnde Sanktionen bei Nichtbeachtung sowie Schwierigkeiten für Mieter, ihr Recht durchzusetzen.
Das DIW untersuchte die Mietpreisentwicklung in nebeneinanderliegenden vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken, in denen einer der Bremse unterliegt und ein anderer nicht. Dabei seien keine relevanten Unterschiede festgestellt worden. In unregulierten Regionen seien die Mieten monatlich um rund 0,24 Prozent gestiegen, in Gegenden mit Mietpreisbremse sogar um 0,26 Prozent.
Da sich der aufwärts zeigende Mietpreistrend teils noch verstärkt habe, rechnen offenbar auch viele Investoren laut DIW nicht mit Einbußen durch die Bremse. Die vor Einführung geäußerte Befürchtung, die dringend benötigte Bautätigkeit könnte eingedämmt werden, bestätigte sich demnach nicht.
Justizminister Maas zeigte sich offen für Verschärfungen. Vermieter könnten beispielsweise dazu verpflichtet werden, die Vormiete automatisch offenzulegen und Mieter Anspruch darauf erhalten, zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen, sagte Maas der „Süddeutschen“.
Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschreiten. Bei Neubauten und der ersten Vermietung nach umfassender Sanierung gilt die Regelung nicht. Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Zuständig für die Durchsetzung ist allerdings der Mieter selbst - er muss notfalls gegen seinen Vermieter vor Gericht ziehen.
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AutorGerhard Rodler
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