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Mietpreisdeckel als „Windhauch im Wasserglas“

Der Wiener Langzeitbürgermeister Häupl hat ja so recht: „Wahlkampf ist eine Zeit fokussierter Unintelligenz.“ So darf man auch den aktuellen Vorstoß der SPÖ rund um die Mietpreisdeckelung in Österreich zusammenfassen. Abgesehen davon, dass eine Mietrechtsreform mit wesentlich praxisnäheren und konsensorientierteren Ansätzen seit Jahrzehnten regelmäßig gescheitert ist und abgesehen davon, dass laut unseren Informationen selbst SPÖ-intern (und hier nicht nur der Wirtschaftsflügel) nicht allzu viele diesen Vorstoß wirklich ernst nehmen, hätte er wohl kaum eine Chance, dass so etwas vor dem Verfassungsgrichtshof hält. Seit heute darf man sich dazu einen Gerichtsentscheid in Deutschland zur Hand nehmen. Das Berliner Landgericht hält die - deutlich zahnlosere und seit 2015 geltende deutsche Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“, was dem Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche, nach dem „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ sei, erklärte das Gericht. Die Regelung beschneidet dem Landgericht zufolge die Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter. Diese Beschneidungen wirkten sich ungleich aus, weil die ortsübliche Miete etwa in München um ein Vielfaches höher sei als beispielsweise in Berlin. Fazit: Kein Sturm im Wasserlgas - bestenfalls ein Windhauch...

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 22. September 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
Österreich
International
Deutschland
Markt
Mietpreisbremse
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