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Mikrowohnungen nicht gefragt

Kleine Wohnungen ja, unter 44 m² eher nein

Mikrowohnungen werden zwar sehr oft als Trend angepriesen und nicht wenige Bauträger und Entwickler stürzen sich auf solche Projekte - doch nicht alle sehen das als großen Wurf. Alexander Grohmann, Anwalt bei Baier Rechtsanwälte sieht den Trend zu Kleinstwohnungen besonders im Vorsorgebereich nicht. Sie seien kein Thema für Vorsorge, sagt Grohmann. Auch deshalb nicht, weil die Wiener Bauordnung eine Mindestwohnungsgröße von 30 m² (Anm. der Redaktion: mittlerweile hat die Wiener Bauordnung die Mindestgröße auf 25 m² gesenkt) vorschreibt, Mikrowohnungen aber darunter liegen. „Wie das juristisch gelöst werden wird ist noch fraglich“, befindet er. Woran er festmacht, dass Mikrowohnungen im Vorsorgebereich doch nicht so nachgefragt sind, wie oft beschrieben? Seine Kanzlei betreut derzeit nämlich ein Vorsorge‐Wohnprojekt in der Huttengasse mit 183 Wohnungen. 90 Prozent davon sind Zwei-Zimmer-Wohnungen. „Die gefragte Durchschnittsgröße sind 44 m²“, so Grohmann, der bestätigt, dass die Wohnungsgrößen zwar tatsächlich sinken, nicht aber in den Mikro-Bereich gehen. Aufgrund steigender Preise bei Kauf‐Immobilien und damit auch der Mieten sind deutlich kleinere Wohnungen als noch vor ein paar Jahren gefragt „Insbesondere beim Umzug in die erste Wohnung muss sie in erster Linie leistbar sein“, so Grohmann. Aber: Dass die Wohnungen kleiner werden, hat auch einen gewissen Aufwand für Hausverwaltungen und Anwälte zur Folge. Denn dadurch, so Grohmann, steige die Zahl der Käufer pro Projekt, was für alle betroffenen Dienstleister einen höheren administrativen Aufwand bedeutet.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 11. Oktober 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


CS
AutorCharles Steiner
Tags
Wohnen
Österreich
Meinung
International
Markt
Menschen
Tax & Law
mikrowohnen
baier rechtsanwälte
alexander grohmann

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