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Mondsee-Eigner kündigt Pachtverträge

Nutzung des Sees bleibt möglich

Ein Rundschreiben von Anna Mathyl, neuer Eigentümerin des Seebodens am Mondsee, sorgt für Unruhe: Sie will sämtliche bestehenden Pachtverträge – etwa für Stege, Bojen oder Badehütten – zum nächstmöglichen Termin kündigen lassen. Davon betroffen sind laut Gemeinden vor allem private und gewerbliche Nutzer, nicht aber die allgemeine Nutzung der Wasserfläche. Baden, Segeln oder Bootfahren bleiben weiterhin erlaubt, da ein gesetzlich verankerter Gemeingebrauch besteht. Die Wasseroberfläche gehört der Gemeinde Mondsee, der Seeboden ist in Privatbesitz. Eine Stellungnahme Mathyls zur weiteren Nutzung steht noch aus.

Der Mondsee gilt als der größte vollständig in Privatbesitz befindliche See im Salzkammergut – eine in Österreich seltene Konstellation. Aktuell sorgt Eigentümerin Anna Mathyl für Aufmerksamkeit: Laut Medienberichten  kündigte sie in einem Rundschreiben an, sämtliche bestehenden Pachtverträge – etwa für Bojen, Stege und Badehütten – zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen. Die Gemeinden zeigen sich überrascht, versuchen aber zu beruhigen: Die öffentliche Nutzung des Sees sei laut geltendem Wasserrecht weiterhin erlaubt. 

Zentrale rechtliche Grundlage ist das sogenannte „Allgemeinrecht“, das auf § 364 ABGB und die oberösterreichischen Wassergesetze zurückgeht. Es erlaubt das Schwimmen, Segeln oder Bootfahren auf der Wasserfläche, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen des Seebodens. Die Wasserfläche selbst befindet sich im Eigentum der Marktgemeinde Mondsee.

Praktisch stellt sich jedoch die Frage, wie dieser Zugang erfolgen soll, wenn viele Uferbereiche – etwa von Hotels oder Privatpersonen – ebenfalls in Privateigentum stehen. Hier kommen öffentliche Badestellen ins Spiel: Die Gemeinden Mondsee und St. Lorenz betreiben mehrere Zugänge, darunter das Strandbad Mondsee, die Schiffsanlegestelle sowie kleinere gemeindeeigene Stege. Diese Einrichtungen bleiben laut Gemeinde weiterhin nutzbar.

Anders stellt sich die Lage für gewerbliche oder private Nutzer von gepachteten Ufer- und Seebodenflächen dar. Gekündigte Pachtverträge – etwa für Bootsstege oder Badehütten – führen dazu, dass diese künftig nicht mehr genutzt werden dürfen, es sei denn, neue Vereinbarungen werden getroffen. Eine vollständige Sperrung des Ufers ist derzeit weder angekündigt noch rechtlich ohne Weiteres möglich. Eine Klärung könnte dennoch folgen, falls etwa touristische Anbieter oder Gemeinden rechtliche Schritte gegen Einschränkungen einleiten.

Die Eigentümerin hat angekündigt, zu gegebener Zeit ihre Pläne für eine „ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Nutzung“ zu präsentieren. In der Region wird über mögliche Umstrukturierungen, strengere Auflagen oder höhere Pachtpreise spekuliert. Die Gemeinden hoffen auf eine Einigung – und betonen, dass Badebetrieb und Wassersport für Einheimische und Touristen weiterhin möglich bleiben. Tatsache ist aber auch, dass der Mondsee aktuell noch vergleichsweise günstig ist, was Immobilienpreise direkt am Wasser betrifft. Damit dürfte es wohl vorbei sein.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 24. Juli 2025 - zuletzt bearbeitet am 24. Juli 2025


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
gemeinden
Termin
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Österreich
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