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MPC-Treuhänder verliert Klage

14 Klauseln zur Rückforderung gesetzeswidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat beim Handelsgericht Wien in erster Instanz eine Verbandsklage gegen die deutsche TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH gewonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vergleichsverhandlungen zwischen VKI, Hypo Steiermark und dem Fondsanbieter MPC wurden abgebrochen. Die Vertragsklauseln zur Rückforderung von Ausschüttungen bei MPC-Fonds sind nun vom Handelsgericht Wien für gesetzeswidrig erklärt worden. Gegenstand der Verbandsklage sei die Unterlassung der Verwendung und Berufung auf diese 14 Klauseln gewesen, das Gericht habe der Klage zur Gänze stattgegeben, erklärte der VKI in der Aussendung. So erklärte das Handelsgericht Wien laut VKI unter anderem jene Bestimmung für gesetzwidrig, derzufolge österreichische Anleger in Deutschland klagbar wären.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 09. September 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
International
Markt
Gesellschaft
Ausschüttung
Verwaltung
MPC
Handelsgericht

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