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MPC Anlegern droht Totalverlust
Fehlberatungen könnten zu Klagswelle führen
Von verschiedenen Banken wurden in den letzten Jahren Immobilienfonds im großen Stil an ihre Kunden verkauft. Dabei wurde von den beratenden Banken immer wieder auf die Sicherheit der Produkte und die steuerlichen Vorteile hingewiesen. Verkaufsschlager waren Fondsbeteiligungen der Unternehmung Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC).
Jetzt kommt für die Anleger freilich ein böses Erwachen, denn nach aktuellen Informationen durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft EAS AG droht jetzt den Anlegern sogar der Totalverlust.
Sollte das passieren, dürften sich einige Marktteilnehmer auf eine (weitere) Klagswelle gefasst machen: Nach Ansicht der Rechtsanwälte der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe AG (EAS AG) haben die beratenden Banken für schwerwiegende Fehlberatungen einzustehen, da nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde und nicht darüber informiert wurde, dass der Anleger Gesellschafter einer deutschen Kommanditgesellschaft wird und mit seiner Einlage haftet. Nicht erklärt wurde außerdem, dass keine tatsächlichen Anteile an einer Immobilie oder einem Containerschiff erstanden werden, und dass im Falle eines Notverkaufes der Immobilien zuerst die finanzierenden Banken befriedigt werden und nur ein allfälliger Rest an die Anleger fließt. Weiters versäumte man zu erklären, dass es sich bei den MPC Produkten um hochriskante Veranlagungen handelt. Nun zittern die Anleger um ihr Geld und sehen sich zudem mit Rückforderungen der Fondsgesellschaften konfrontiert. Die Anleger werden zu Kapitalnachschüssen aufgefordert und es sind bereits mehrere MPC Gesellschaften von einer Insolvenz bedroht.
Gemäß höchstgerichtlicher Judikatur verjähren Schadenersatzansprüche binnen drei Jahren ab Kenntnis der Tatsache, dass sich die Veranlagung nicht wie versprochen entwickeln wird. Es ist daher in vielen Fällen Eile geboten.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Markt
Insolvenz
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