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MRG: Aufrüsten nach VfGH-Urteil

Nach den jüngsten VfGH-Urteilen zum Mietrechtsgesetz sehen Juristen noch Möglichkeiten, weitere Punkte anzufechten. Der VfGH entschied kürzlich über zwei VfGH-Beschwerden von Vermietern und bestätigte seine Ansicht zum Richtwertmietzins. Dabei wurde, so die Branche einhellig, die Gelegenheit verpasst, das derzeitige Richtwertsystem aufzuheben und damit die Möglichkeit zu schaffen, das Mietrecht zu modernisieren. Umso mehr sind jetzt Regierung und Parlament gefragt, eine Reform des Mietrechts voranzutreiben. Klaus Pfeiffer, Immobilienrechtsanwalt bei DORDA erklärte dem immoflash, dass der VfGH mit dem Entscheid sich offensichtlich möglichst aus dem politischen Tagesgeschehen heraushalten wollte und so den Ball zurück an den Gesetzgeber gespielt hat. „Wäre das Richtwertsystem gekippt worden, wäre die Politik in Zugzwang geraten, für Zinshäuser hätte bis dahin unter Umständen die freie Mietzinsbildung gegolten. So weit wollte der VfGH aber offenbar nicht gehen.“ Aber auch wenn der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit des Richtwertmietzinses konstatiert hat, gibt es noch Möglichkeiten. „Der VfGH hat lediglich über das derzeitige Richtwertsystem entschieden. Es gibt aber noch viele weitere Punkte im Mietrecht, wo Beschwerden noch möglich sind“, so der Anwalt. Diese müssten aber sorgfältig geprüft werden, Masseneingaben seien wenig zielführend. Jedenfalls sollten die Möglichkeiten ausgelotet werden, denn das derzeitige Mietrecht ist für Pfeiffer nicht mehr zeitgemäß. Generell spricht sich Pfeiffer gegenüber der Politik für ein flexibles Mietrechtsgesetz aus, bei dem besonders jene Zinshauseigentümer, die sanieren, auch entsprechend honoriert werden. In der jetzigen geltenden Fassung des MRG und des Richtwertgesetzes würden Besitzer kaum motiviert sein, zu verbessern - und wenn, würden die Wohnungen parifiziert, einzeln verkauft und somit dem Mietmarkt entzogen. „Die Entscheidung ist einseitig und unterstellt, dass nur arme Menschen in Zinshäusern leben - das stimmt so aber nicht“, sagt Pfeiffer. Und wenn die Stadt Wien so stolz auf ihr historisches Erbe sei, müsse man auch entsprechende Maßnahmen setzen, dass die privaten Eigentümer sich Sanierungen auch leisten können.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 28. Juli 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


CS
AutorCharles Steiner
Tags
Wohnen
Markt
Mrg
Tax & Law
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klaus pfeiffer

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