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Erste Immo KAG sieht sich bestätigt
Responsibler Fonds entspreche Offenlegungsverordnung
Mit dem heutigen Tag ist die neue Offenlegungsverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten, bei der besondere Berichtspflichten hinsichtlich Nachhaltigkeit und ESG festgeschrieben wurden. Die Erste Immobilien KAG sieht sich mit ihrem Erste Responsible Immobilienfonds jedenfalls für diese Verordnung bestätigt. Dieser liegt seit Oktober 2016 auf und entspreche auch den klimaaktiv-Kriterien, wonach nachhaltige Investments zu tätigen sind. So lege der Fonds sein Hauptaugenmerk auf die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien und Energieeffizienz, sozial durchmischte Gebäudenutzung und langfristigen ökonomischen Bedarf, so die Erste Immo KAG in einer Aussendung. Peter Karl, CEO der Erste Immo KAG, begrüßt die neue EU-Verordnung, sie schaffe Transparenz bei Finanzanlageprodukten, indem sie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investments miteinbezieht: „Mit der neuen Verordnung folgt der Gesetzgeber den Anforderungen des Marktes. Die Anleger legen Wert auf eine nachhaltige Veranlagung. Unsere jüngste Platzierung hat dies bestätigt. Die neue Tranche von rd. 100 Millionen Euro war innerhalb weniger Wochen ausverkauft.“
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AutorCharles Steiner
Tags
Investment
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Tax & Law
Peter Karl
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