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Neue BO auf Schiene

Maximal bebaubare Fläche soll reduziert werden

Die neue Wiener Bauordnungsnovelle, die unter anderem die maximal bebauten Flächen in Bauklasse 1 reduziert und Mindestabstände zwischen Bauprojekten neu regelt, ist auf Schiene. Nach dem heute stattfindenden Bauausschuss soll die endgültige Beschlussfassung am 24. November im Wiener Landtag erfolgen. Mit dem Tag der Kundmachung wird die Novellierung schlussendlich in Kraft treten. Konkret sieht die "kleine Bauordnungsnovelle" einerseits die Reduktion der maximal bebauten Fläche vor. Grundsätzlich sei auf Bauklasse 1 weiterhin maximal ein Drittel des Bauplatzes bebaubar, nun iwt allerdings die Beschränkung von 470 m² auf 350m² reduziert worden. Der Effekt sei, so die pink-rote Wiener Stadtkoalition, eine geringere mögliche Ausdehnung des Gebäudes und mehr unbebaute Flächen bzw. Grünflächen. Bei der Erweiterung der Mindestabstände größerer Gebäude sieht die neue BO ein Heranrücken zur Nachbarsgrenze von nur mehr höchstens bis zur halben Gebäudehöhe vor, wobei ein Mindestabstand von drei Metern gilt. Durch eine Reduktion der Ausnahmen für nicht zur Straße gerichtete Giebelflächen um die Hälfte, können zukünftig in der Bauklasse I nur mehr 25m" pro Giebelfläche bzw 50 m² pro Gebäude gebaut werden. Die künftige Beschränkung der Firsthöhe in der Bauklasse I liegt bei 4,5 Meter anstatt 7,5 Meter. Zudem ist der Strafrahmen für illegale Gebäudeabrisse von zuvor 30.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben worden. Die rot-pinke Stadtkoalition sieht in der BO-Novelle einen Schritt zur Bewahrung des Stadtbilds und gegen die Versiegelung von Grünflächen. Man wolle damit den Charakter von Einfamilienhausgebieten und Kleingartensiedlungen schützen, heißt es von der Stadt Wien.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 08. November 2021 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


CS
AutorCharles Steiner
Tags
Wien
Wohnen
Österreich
International
Markt
Tax & Law
Bauordnung
Bauordnungsnovelle

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