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Neue Bauordnung für Wien steht

Schnellere Mobilisierung von Bauland, strenger gegen Airbnb

Die Wiener Stadtregierung hat vergagnenen Freitag den Entwurf einer Bauordnungsnovelle präsentiert. Mit dieser soll Bauland schneller mobilisiert, die gewerblichen Nutzung von Wohnungen eingeschränkt und historische Gebäude besser geschützt werden. Zukünftig soll der Antrag auf Baulandumlegung bereits zulässig sein, wenn das Plandokument (Widmung „Bauland“) durch öffentliche Auflage kundgemacht wurde. Bei der Baulandumlegung werden zudem nicht nur Verkehrsflächen, sondern auch z.B. Wiesenstreifen der Gemeinde gegen Entschädigung zugewiesen werden können. Die Zuteilung der Entschädigungsfläche soll sich künftig nicht nach den Flächenausmaßen, sondern der wertmäßigen Beteiligung richten. Auch bei der Stellplatzverpflichtung soll es zu Erleichterungen kommen. Die Verpflichtung soll entfallen, sofern dies sachlich begründet werden kann. Ein Abstellplatz/100 m2 Wohnnutzfläche muss jedoch vorhanden sein. Für kleinere Bauführungen (Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie bei Bauvorhaben in der Bauklasse I (bebaute Fläche von max. 150 m²) soll es künftig ein vereinfachtes Verfahren geben. Die gewerblichen Nutzung von Wohnungen von Wohnungen wird zudem erschwert. Es soll klargestellt werden, dass eine kurzfristige gewerbliche Nutzung für Beherbergungszwecke (z.B. Airbnb) „üblicherweise“ nicht in Wohnungen stattfindet und daher mit der Widmung „Wohnung“ nicht im Einklang steht. Auch der Schutz von historischen Gebäuden wird strenger. Die „technische Abbruchreife“ soll künftig nur dann vorliegen, wenn sich die Instandsetzung des Bauwerkes als technisch unmöglich erweist. Künftig können zudem auch einzelne Gebäude als Schutzzonen ausgewiesen werden. Für Abbruchtätigkeiten für Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, ist eine Bestätigung des Magistrats (MA 19), dass kein öffentliches Interesse am Erhalt des Bauwerks besteht, Vorraussetzung. Ein Teil der Novelle soll auch für einen verbesserter Klima- und Umweltschutz sorgen. Bei Gebäudesanierungen etwa wird die Dämmung der obersten Geschoßdecke verpflichtend. Nach Behandlung im Wohnbauausschuss muss die Novelle noch vom Landtag - voraussichtlich am 25. Oktober - beschlossen werden. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird somit voraussichtlich zum Jahreswechsel erfolgen.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 09. April 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Wien
Bauordnung
Bauordnungsnovelle

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