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Lagezuschlagskarte ohne Aussagekraft

Durchschnittslage muss gesondert ermittelt werden

Das OGH Urteil über den Lagezuschlag für Richtwertmieten in Wien hat in der Branche für Aufregung gesorgt (immoflash berichtete). Zur Beurteilung der Lage bedürfe es einen "wertenden Vergleichs mit anderen Lagen", heißt es unter anderem im Urteil. Nun hat die MA 25 die Lagezuschlagkarte dem Urteil angepasst. Die Karte ist nun mit dem Hinweis versehen, dass es sich um "maximal mögliche Lagezuschläge für Wien ohne Berücksichtigung einer Durchschnittslage" handle. Denn laut dem OGH-Urteil habe der Vermieter den Nachweis zu erbringen, "dass es konkrete Anhaltspunkte gibt, die die Annahme einer durchschnittlichen Lage erlauben". Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Wien der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer, sieht "eine gravierende Veränderung für die Vermieter". Bisher habe man im wesentlichen mit der Lage und dem damit höheren Grundwert auch den Zuschlag begründet. Nun müsse man Sorge haben, dass im Falle einer Mietzinsüberprüfung dies nicht mehr ausreichend ist. Damit wird in bestehende Verträge von ohnehin preisgeregelten, günstigen Mieten eingegriffen. Die Mietervertreter würden sich vielleicht zu früh freuen, denn "es wird noch weniger Mietwohnungen im Vollanwendungsbereich geben, und noch weniger unbefristete Angebote". "Unsere Hoffnung ist, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft", so Pisecky, "und, dass er einen Erwartungsschutz für die Vermieter schafft, der die bestehende Unsicherheit beseitigt. Ein Nivellierung in Richtung Richtwert reduziert das Angebot weiter!" Arthur Mannsbarth, stellvertretende Leiter der MA 25, bestätigt gegenüber dem immoflash, dass sich mit dem OGH Urteil die Aussagekraft der Lagezuschlagskarte relativiert hat. "Es ist aber besser etwas anzubieten als gar nichts anzubieten. Wir versuchen Mieter und Vermieter weiter zu servicieren und arbeiten im Hintergrund daran, entsprechende Tools weiterzuentwickeln, um die Planungssicherheit für die Vermieter wieder herzustellen", so Mannsbarth weiter. Die überarbeitete Lagezuschlagskarte können Sie [url=http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/pdf/lagezuschlagskarte-2018.pdf]hier[/url] abrufen.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 30. Januar 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorStefan Posch
Tags
Markt
Stadt Wien
Lagezuschlag

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