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Neue Widmung geförderter Wohnbau
Grundkostenlimit und Veräußerungsverbot in Wien
Die neue Bauordnung, die ab nächsten Jahr in Wien gelten soll, bringt auch eine neue Flächenwidmungskategorie. Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal und der Planungssprecher der Grünen Christoph Chorherr stellten heute einige Eckpunkte der Widmung „geförderter Wohnbau“ vor.
So soll etwa ein Nachweis über Angemessenheit der Grundstückskosten erforderlich sein und entsprechend der bisherigen jahrzehntelangen Praxis im Wohnbauförderungsrecht mit 188 Euro pro m² oberirdischer Bruttogrundfläche limitiert werden. Auf Förderungsdauer (40 Jahre) soll dieses Grundkostenlimit eingefroren und die Wohnungen weder gewinnbringend vermietet noch veräußert werden können. Zudem bedarf es im Verkaufsfall die Zustimmung der Stadt Wien. Durch die Förderungsdauer soll im Zusammenhang mit dem Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes Wien sichergestellt werden, dass die Käuferin bzw. der Käufer der Wohnung auch anlässlich des Mietkaufs (z.B. nach 10 Jahren wird Eigentum an der Mietwohnung erworben) durch einen Weiterverkauf keinen Spekulationsgewinn erwirtschaftet bzw. die Wohnung nur im Sinn des Förderungsrechtes weiter vermietet werden darf (aktuell zu 4,87 Euro pro m² WNFl).
Vonseiten des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds (ÖHGB) heißt es, dass man erst die Begutachtung der neuen Bauordnung abwarten wolle. Sollte durch die neue Widmungskategorie zu Teilenteignungen von Privateigentümern von Grundstücken kommen, wolle man sich jedenfalls dagegen wehren, so der ÖHGB gegenüber dem immoflash. Der Bauträgersprecher der WKO, Hans Jörg Ulreich, erklärte dem immoflash in einer Stellungnahme, dass man sich das Regelwerk noch genau ansehen werde: „Maßnahmen für sozial gerechten Wohnbau sind keine Maßnahmen gegen Spekulanten, man darf diese Themen nicht immer miteinander vermischen. Und zweitens wäre es toll, wenn man mindestens genauso vorrangig innerstädtische Nachverdichtung endlich in der Flächenwidmung Neu berücksichtigt werden.“ Man könne, so Ulreich, ganze Städte auf den Dächern unterbringen, ohne einen Cent für Bauland oder Infrastruktur ausgeben zu müssen.
Der ÖVI zeigt sich vorbehaltlich der legistischen Umsetzung vorsichtig positiv. ÖVI Bauträgersprecher und Vizepräsident Klaus Wolfinger sagt, dass man davon ausgehe, dass das Instrument der neuen Widmungskategorie nur bei Stadtentwicklung- und erweiterung geschaffen werde, dort also, wo erstmals Bauland entstehen wird. Er nimmt an, dass die Stadt Wien vermeiden werde, die Wert von Bauland in Privatbesitz durch Widmungsmaßnahmen zu senken. „Wenn diese Prämissen erfüllt werden, kann sich der ÖVI eine Unterstützung dieser Maßnahme gut vorstellen.Wie so oft wird es auf die praktische Umsetzung ankommen. Auch bei der Handhabung der Abbruchsvoraussetzungen für vor 1945 errichteten Gebäude wird es darum gehen, dass diese ad hoc-Maßnahme sachlich und transparent gelebt wird und sich die Stadt Wien in der sensiblen Übergangsphase um pragmatische Übergangslösungen bemüht“, so Wolfinger.
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AutorStefan Posch und Charles Steiner
Tags
Wohnen
Markt
Stadt Wien
geförderter Wohnbau
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