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Neuer Vorschlag für Maklerprovisionen

Bestellerprinzip nur mehr bei Mieten unter 1.500 Euro

Aktuell befinden sich die Verhandlungen über die Maklerprovisionen und eines möglichen Bestellerprinzips in einer heißen Phase. Schließlich wollte die Regierung eigentlich, wie man aus gutinformierten Quellen hörte, noch vor der Wien-Wahl einen ersten Gesetzesentwurf präsentieren. Das könnte aber nun knapp werden, wie man hört. Wie der immoflash in Erfahrung bringen konnte, ist nun ein neuer Vorschlag im Umlauf. Demnach soll je nach Mietpreis die Provision der Vermieter oder der Mieter bezahlen. Liegt die Miete unter 1.500 Euro brutto pro Monat, zahlt der, der den Makler beauftragt hat, liegt sie darüber, übernimmt, wie bis dato, auch der Mieter ein Teil der Maklerprovision. Zudem steht auch auf dem Prüfstand, ob und wie zukünftig Wohnungssuchende einen Makler für Suchaufträge beauftragen können. Nach dem deutschen Modell, das von der Regierungsseite öfters als Vorbild genannt wurden, dürften Makler nur noch dann Provision vom Suchenden verlangen, wenn ihnen das vermittelte Objekt vor der Kontaktaufnahme des Mieters noch nicht bekannt war. Die Beweislast liegt dabei beim betroffenen Makler. Bietet ein Makler einmal eine Wohnung an, dann darf er für diese von einem anderen Suchenden keine Provision mehr verlangen. Die Folge ist, dass ein Makler eine Wohnung nur einem einzigen Interessenten offerieren kann, ohne um seine mieterseitige Provision umzufallen.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 29. September 2020 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
Makler
Markt
Bestellerprinzip

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