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Neues Bankenpaket soll fairer werden
Die EU-Kommission hat November 2016 den Entwurf für ein neues europäisches Bankenreformpaket CRD V/CRR vorgestellt. Nach einer Überarbeitung durch das EU-Parlament soll dieses jetzt der Diversifizierung der europäischen Bankenstrukturen Rechnung tragen. Die Adaptionen wurden jetzt präsentiert.
Es ist ein Thema, das für die europäische Immobilienwirtschaft von wesentlichem Belang ist, besonders, was die Projektfinanzierung betrifft - aber auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Häuselbauer und Wohnungskäufer von Relevanz ist: Nämlich die Finanzierung. In Europa wird zu 70 Prozent von Banken, 30 Prozent vom Markt finanziert. Das genaue Gegenteil von den vereinigten Staaten also, wo 70 Prozent des Wirtschaftskapitals von der Marktseite kommt. Hinzu kommt noch, dass es in Europa rund 6.500 Banken gibt, in denen 2,8 Millionen Mitarbeiter arbeiten. Und diese Banken weisen verschiedene Strukturen auf - von Großbanken bis zu kleinen Instituten ist da jede Bandbreite vorhanden - und die jeweiligen Geschäftsmodelle, Risikostrukturen sowie Gouvernance-Kulturen unterscheiden sich zum Teil erheblich.
Die Bankenregulierungen, wie sie in Basel III formuliert sind, unterscheiden allerdings nicht zwischen den jeweiligen Bankengrößen- und Strukturen. Dem will die Europäische Union Rechnung tragen. Bereits im November 2016 wurde ein entsprechender Vorschlag vorgestellt, dieser ist jetzt vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlament bearbeitet worden. Die überarbeiteten Richtlinien sind am Mittwochnachmittag von MEP Peter Simon (Allianz der Progressiven Sozialdemokraten im Europäischen Parlament/SPD) als Berichterstatter und Othmar Karas (Fraktion der Europäischen Volkspartei/ÖVP) als Schattenberichterstatter im Rahmen eines Pressegesprächs im EU-Haus in Wien präsentiert worden.
Die Richtlinie betrifft vor allem den Umfang der Berichtspflichten von Banken, je nach Größe. Peter Simon: "Das Ziel ist, sowohl die Sicherheit als auch die Proportionalität zu den Bankengrößen nicht nur zu wahren, sondern zu verbessern. Wenn es Gleichheit beim Wettbewerb geben soll, kann es nicht gleiche Regeln für kleine und große Banken geben." Konkret wurde definiert, was eine Kleinbank ist. Dort wurde eine Schwelle von einem Umsatz bis 1,5 Milliarden plus 0,1 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts definiert, diese hätten dann nicht mehr so umfangreiche Berichtsregeln einzuhalten wie Großbanken. Othmar Karas fügt hinzu, dass es selbstverständlich für jede Bank Regeln brauche, aber nicht jede Regel für jede Bank gelten müsse. Ohne den Bankenrichtlinien hätten vor allem kleine Banken oder Hausbanken aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen massive Schwierigkeiten, die Regulierungsvorgaben zu erfüllen. Zudem hätten sie oftmals ein geringeres Risiko als Großbanken. Die Adaption der Richtlinien sei für kleinere Banken am praktikabelsten, um Basel III umzusetzen. Zudem ergebe sich durch geringere Hinterlegungspflichten eine Besserstellung für kleine und mittlere Kreditnehmer. Auch für die öffentliche Infrastruktur würden so Kredite günstiger werden.
Geht alles nach Plan, könnte das neue Bankenpaket frühestens im 1. Juli des kommenden Jahres in Kraft treten, man rechnet aber eher mit Anfang 2020. Der Fahrplan sieht jetzt einen Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission vor, der Abschluss der Verhandlungen soll noch während des Ratsvorsitz Österreichs stattfinden.
CS
AutorCharles Steiner
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