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Neues WEG ist da - in Deutschland
Ladestationen für E-Autos vereinfacht:
Die deutsche Bundesregierung veröffentlichte nun den Gesetzesentwurf zur Förderung der Elektromobilität, zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetztes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften. Damit reagiert der Gesetzgeber nun endlich auf die bisher komplizierten und veralteten Verfahren, wenn ein Eigentümer auf gemeinschaftlich genutzten Stellflächen eine Ladestation installieren will. Die (deutsche) Bundesregierung dazu: „Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde im Jahr 1951 erlassen, um den dringend notwendigen Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb eines “Eigenheims„ zu ermöglichen. Diese Ziele haben nichts an ihrer Aktualität verloren. Jedoch haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG verändert: Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz.“ Der Entwurf tritt voraussichtlich bereits im Herbst 2020 in Kraft und bestätigt dann den Anspruch des Eigentümers auf die Installation einer Ladestation. Bisher mussten die Miteigentümer im Rahmen der Eigentümerversammlung einer Installation zustimmen, was die Umsetzung als mühsam und das Vorhaben oftmals erfolglos gestaltet hat. Auch Mieter sollen laut des Entwurfs „... im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ... der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug ...“ gestattet wird.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
GR
AutorGerhard Rodler
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