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Neue Raumordnung für NÖ

Neue Widmungen und Beschränkungen

Niederösterreich plant eine Novellierung des Raumordnungsgesetzes. Vergangenen Donnerstag wurde von der Landesregierung ein adaptierte Entwurf des neuen Gesetzes in Begutachtung geschickt, wie immo7 News am Freitag berichtete. Der vorangegangene Entwurf hat für einiges an Kritik gesorgt, vor allem aufgrund von zu geringen Übergangszeiten. Zwar wurden einige ursprüngliche Bestimmungen nun entschärft, aber negative Konsequenzen für Projektentwickler wird es wohl trotzdem geben. Stein des Anstoßes sind vor allem die neuen Widmungskategorien Wohngebiete für nachhaltige Bebauung und Kerngebiete für nachhaltige Bebauung, wie der Architekt Andreas Hawlik immo7 News erklärte. Ohne diese neuen Widmungen ist die Geschoßflächenzahl zukünftig grundsätzlich auf 1 beschränkt. Somit ist eine BGF nur im Ausmaß der Quadratmeterzahl des Grundstückes möglich. Liegt kein Bebauungsplan vor, was bei manchen Gemeinden der Fall ist, ist die Geschoßflächenzahl automatisch auf 1 beschränkt. Die Bestimmungen gelten auch für bereits geplante Projekte und auch in Kerngebieten der Gemeinden und Städten, was einer politisch gewollten Verdichtung der Ortskerne widerspricht. Nur Bauverfahren, die am 22. Oktober 2020 bereits anhängig waren sind von der neuen Regelung nicht berührt.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 19. Oktober 2020 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorStefan Posch
Tags
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Tax & Law
Raumordnung
Andreas Hawlik
Raumplanungsgesetz

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