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ÖHGB kritisiert Bauordnungsnovelle

Maßlos übertriebener Objektschutz

Noch heuer soll im Wiener Landtag eine Novelle der Bauordnung beschlossen werden. Dabei soll der Schutz historischer Gebäude ausgeweitet werden. Zukünftig sollen etwa einzelne Gebäude zu Schutzzonen erklärt werden können und Objekte, die vor 1945 errichten wurden, generell nur noch mit einer Bewilligung der Stadt abgerissen werden dürfen. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) kritisiert die Maßnahmen in einer Aussendung scharf. "Wir sind klar gegen eine generelle Unterschutzstellung von Häusern eines gewissen Alters, das ist ein maßlos übertriebener Objektschutz und in dieser Form unzumutbar. Hätte es Derartiges schon zur Gründerzeit gegeben, so hätten wir heute keine prächtige Ringstraße, sondern immer noch die Stadtmauer", so Martin Prunbauer, Präsident des ÖHGB. Es gebe ohnehin schon zahlreiche Vorschriften, die einen Abbruch von historisch wertvollen Gebäuden verhindern würden, etwa die bestehenden Schutzzonen, die Möglichkeiten des Denkmalschutzes aber auch den stark ausgeprägten Mieterschutz im Mietrecht. "Gerade im Bereich der Vollanwendung kann man nicht einfach, wie politisch und medial oft unterstellt, ein Haus 'verkommen' lassen." Eine allgemeine Unterschutzstellung ist nach Ansicht des ÖHGB nicht nur kontraproduktiv, weil dann die Erhaltung dieser Häuser wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, es würden schlicht die Ursachen nicht bekämpft. "Die derzeit viel zu unflexiblen Miet- und Mietzinsbildungsvorschriften sowie die zu großzügigen Eintrittsrechte erschweren die Erhaltung alter Häuser immer mehr. Sie gehören reformiert und liberalisiert. Hier ist auch der Bund stark gefordert. Mit dieser Bauordnungsnovelle ist weder den Eigentümern noch den Mietern und schon gar nicht dem Stadtbild geholfen", meint Prunbauer.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 04. April 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
ÖHGB
Baurecht
Prunbauer

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