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ÖHGB hält Gas-Abschlag für Unsinn

Führt das Vermieten ad absurdum

In der aktuellen Diskussion über einen Gas-Abschlag auf Richtwertmieten beruft sich die Mietervereinigung auf einen Vorschlag vom November des Vorjahres und fordert zur Entlastung der MieterInnen selbst bei laufenden Verträgen einen Preisabschlag von 25 Prozent auf den Richtwert bei Verwendung von Gas. Je nach Bundesland, Lage und Ausstattung könne laut Berechnung der Mietervereinigung der Mieter einer 80 m2-Mietwohnung zwischen € 1.481 und € 2.493 pro Jahr an Kosten einsparen. Für ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer gießt die Mietervereinigung mit dem Vorschlag noch mehr Öl ins Feuer. "Alle sind von der Krise betroffen und sitzen in einem Boot: Mieter wie Vermieter sowie zahlreiche selbstnutzende Eigentümer, die nicht wissen, wie sie ihr Haus oder ihre Wohnung im kommenden Winter halbwegs warmhalten können." Prunbauer veranschaulicht anhand einer Modellrechnung, zu welchem Ergebnis der Vorschlag der Mietervereinigung führte: Ein auf fünf Jahre befristeter Mietvertrag über eine Wohnung, die dem Wiener Richtwertmietzins mit aktuell € 6,15 unterliegt, würde durch einen Gas-Abschlag von 25 Prozent und einen weiteren Befristungsabschlag von 25 Prozent auf € 3,46 pro Quadratmeter kommen. Damit liegt der Mietzins deutlich unter dem für Altmietverträge geltenden Kategoriemietzins von derzeit € 4,01. "Wie soll sich das für einen Mehrparteienhauseigentümer ausgehen?", fragt Prunbauer. Das sei wirtschaftlich nicht vertretbar. Prunbauer erinnert auch daran, dass bereits die VermieterInnen bei den Corona-Unterstützungsmaßnahmen der Regierung leer ausgegangen sind und zahlreiche Einbußen bei den Mieteinnahmen verkraften mussten.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 23. August 2022 - zuletzt bearbeitet am 14. August 2025


SP
AutorStefan Posch
Tags
richtwert
ÖHGB
martin prunbauer
Gas-Abschlag

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