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ÖVI ortet massive Belastungen

Steuerreform bringt Belastungswelle für Immobilien

„Eines steht fest: Auf Immobilien kommt eine massive Mehrbelastung zu, anscheinend sollen die steuerlichen Begünstigungen der Reform gegenfinanziert werden.“, analysiert Georg Flödl, ÖVI Präsident, die Pläne der Regierung in einer Stellungnahme. So soll die Erhöhung der erst 2012 eingeführten Immobilienertragsteuer von 25 Prozent auf 30 Prozent bei gleichzeitigem Wegfall des Inflationsabschlages Geld in die Staatskasse spülen. „Das ist nichts anderes als eine kalte Progression für Immobilien“, kritisiert Georg Flödl, Präsident des ÖVI, die steuerlichen Langzeitauswirkungen dieser Maßnahmen, „denn diese beiden Maßnahmen in Kombination bewirken nicht nur eine Versteuerung eines Scheingewinns sondern auch eine massive Steuererhöhung. Nachstehendes Beispiel veranschaulicht deutlich, was in Österreich unter Eigentumsfreiheit verstanden wird“: Eine gebrauchte Wohnung wurde 2014 um 300.000 Euro angeschafft und wird nach 20 Jahren um 450.000 Euro verkauft. (Angenommen wurde lediglich eine Inflationsrate von 2 Prozent aber keine sonstige Wertsteigerung und keine Instandsetzungsarbeiten, da das Objekt vor dem Ankauf umfassend saniert wurde.) Nach geltender gesetzlicher Lage würde in diesem konkreten Beispiel eine Steuerbelastung von 30.000 Euro entstehen. Nach der Steuerreform in vorliegender Fassung wäre eine Immobilienertragsteuer in der Höhe von 45.000 Euro abzuführen, das ist in diesem Fall eine Steuererhöhung von 50%! Zudem handelt es sich um einen Scheingewinn, denn allein die Annahme einer 2%igen Inflation p.a. bewirkt in 20 Jahren eine Erhöhung des Kaufpreises in diesem Ausmaß (446.000 Euro)! Der Gesetzesentwurf sieht des Weiteren vor, bei der Grunderwerbssteuer größtenteils vom Einheitswert abzugehen und auf einen vom (höheren) Verkehrswert abgeleiteten Wert abzustellen. Wie genau dieser Verkehrswert pauschal ermittelt werden soll, sei noch unklar.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 26. Mai 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Wohnen
Markt
ÖVI
Immobilie
Grunderwerbsteuer
Einheitswert
Mehrbelastung
Steuerreform

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