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ÖVI kritisiert ÖVP-Vorstoß

Große Verwunderung über Forderung nach Bestellerprinzip

Der Vorstoß der ÖVP Richtung Bestellerprinzip bei der Miete hat in der Branche für einiges an Aufregung gesorgt. Nun hat der Österreiche Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) mit einer ausführlichen Stellungnahme reagiert. Mit großer Verwunderung habe die Immobilienbranche die jüngste Forderung der Österreichischen Volkspartei zur Kenntnis genommen, dass nur noch der Vermieter für die Bezahlung der Maklerprovision zuständig sein soll, heißt es vonseiten des ÖVI. „Dass es diesbezüglich nun parteienübergreifenden Konsens zu geben scheint, ist wohl nur dem beginnenden Intensivwahlkampf und dem Verteilen von vermeintlichen Wahlzuckerln geschuldet,“ resümiert Georg Flödl, Präsident des ÖVI. „Der ÖVI wehrt sich vehement gegen die überfallsartige Abschaffung des Doppelmaklerprinzips bei der Vermietung,“ so Flödl weiter. Die bisher über die Medien kommunizierten Schlagworte würden nicht erkennen lassen, welche konkreten Regelungen jetzt angedacht sind, im Gegenteil. Zu erwarten sei, so der ÖVI, dass bei der letzten Nationalratssitzung vor den kommenden Wahlen ein eilig entworfener Textentwurf als Initiativantrag eingebracht wird, der von Wahlkampfmanagern und nicht von kundigen Juristen geschrieben ist, so der Maklerrechtsexperte und ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. In Deutschland sei aufgrund des Bestellerprinzips das transparente Angebot an Mietwohnungen um ein Drittel zurückgegangen. Viele Maklerunternehmen hätten sich aus dem Tätigkeitsfeld zurückgezogen. Die Vergabe von Wohnungen erfolge oftmals durch den Eigentümer derart, dass dieser über den bisherigen Mieter einen Nachfolger suchen lässt. Das Institut F+B habe erhoben, dass im Vergleich zu 2015 (1,5 Millionen) heute um mehr als Drittel weniger Immobilieninserate auf deutschen Internetportalen verfügbar sind, nämlich 900.000. Der ÖVI appelliere dringend an alle politischen Entscheider, Transparenz, Angebotsvielfalt und Rechtssicherheit nicht einem wahlkampftaktischen Kalkül zu opfern, schließt die Stellungnahme ab.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 22. August 2019 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
Österreich
Meinung
International
Deutschland
Markt
ÖVI
Menschen
Tax & Law
Bestellerprinzip

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