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OGH öffnet Büchse der Pandora
Erstmals Indexierung gekippt
Die Entscheidung des OGHs bei einer von der AK angestrengten Klage gegen einen Mustermietvertrag ist an Sprengkraft kaum zu überbieten. In zwei Einzelentscheidungen wurde einerseits die Indexierung der Mietverträge und andererseits die Richtwertanpassung in Frage gestellt. Besonders dramatisch könnte jenes Urteil sein, welches eine automatische Indexierung basierend auf der Verbraucherpreisindex (VPI) in einer Hinsicht infrage stellt. Demnach sei die Formulierung „dass im Falle des Wegfalles des VPI ein anderer Index herangezogen würde“ zu intransparent und damit nichtig.
Dieser Entscheid stellt zwar mehr neue Fragen, als er beantwortet: Greift dies erst bei Wegfall des VPI?, Welche andere Art der Wertsicherung wird dann vom Gericht als zulässig angesehen?, etc. Aber es öffnet, so räumt auch ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel ein, die Büchse der Pandora: „Das ist leider das Ergebnis der seit Jahren überängstlichen Politik. Jetzt wird vom Gericht Politik gemacht - und das kommt dabei heraus.“
Tatsächlich wird das Thema seit heute zusätzlich befeuert. Eine Anwaltskanzlei strengt nun eine (weitere) Musterklage an: Hier soll in einer Art Sammelklage herausgefunden werden, wie weit dieser Einzelentscheid über einen grossen Teil der Mietverträge anwendbar ist und allenfalls sogar rückwirkend Mieten zurück gezahlt und nur der ursprünglich vereinbarte nominelle Mietzins verlangt werden kann - und dies allenfalls sogar lange zurück.
Im Falle eines Erfolges wäre dies jedenfalls das sofortige Ende der unbefristeten Mietverträge, was definitiv ein Bärendienst für die Mieter:innen in Österreich wäre. Brandgefährlich ist das Thema aber jedenfalls. Holzapfel: „In zwei oder drei Jahren werden wir mehr wissen, dann erwarte ich ein Urteil."
Dieser Entscheid stellt zwar mehr neue Fragen, als er beantwortet: Greift dies erst bei Wegfall des VPI?, Welche andere Art der Wertsicherung wird dann vom Gericht als zulässig angesehen?, etc. Aber es öffnet, so räumt auch ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel ein, die Büchse der Pandora: „Das ist leider das Ergebnis der seit Jahren überängstlichen Politik. Jetzt wird vom Gericht Politik gemacht - und das kommt dabei heraus.“
Tatsächlich wird das Thema seit heute zusätzlich befeuert. Eine Anwaltskanzlei strengt nun eine (weitere) Musterklage an: Hier soll in einer Art Sammelklage herausgefunden werden, wie weit dieser Einzelentscheid über einen grossen Teil der Mietverträge anwendbar ist und allenfalls sogar rückwirkend Mieten zurück gezahlt und nur der ursprünglich vereinbarte nominelle Mietzins verlangt werden kann - und dies allenfalls sogar lange zurück.
Im Falle eines Erfolges wäre dies jedenfalls das sofortige Ende der unbefristeten Mietverträge, was definitiv ein Bärendienst für die Mieter:innen in Österreich wäre. Brandgefährlich ist das Thema aber jedenfalls. Holzapfel: „In zwei oder drei Jahren werden wir mehr wissen, dann erwarte ich ein Urteil."
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Mietverträge
OGH
ÖVI
Anton Holzapfel
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