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OGH-Urteil verkompliziert Lagezuschlag
Branchenvertreter sehen Einzelfallentscheidung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Lagezuschlag bei den Richtwertmieten in Wien erschwert. Der OGH entschied zu einem konkreten Fall im 5. Bezirk, dass zur Frage, ob eine Lage als überdurchschnittlich zu bewerten ist "entsprechend der gesetzlichen Regelung auf die allgemeine Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens" abzustellen ist. Zur Beurteilung der Lage bedürfe es einen "wertenden Vergleichs mit anderen Lagen". Der Vermieter habe dabei den Nachweis zu erbringen, "dass es konkrete Anhaltspunkte gibt, die die Annahme einer durchschnittlichen Lage erlauben". In Hinkunft werde es daher für die Ermittlung des Lagezuschlages auch qualitative Wohnaspekte wie insbesondere die Verkehrsanbindung und Infrastruktur zu berücksichtigen sein, teilt die Österreichische Mietervereinigung mit. "Erst wenn eine Lage nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens als "überdurchschnittlich" zu qualifizieren ist, ergibt sich aus der Grundkostenhöhe lediglich der Höchstbetrag, bis zu dem ein Lagezuschlag zulässig ist", so Alexandra Rezaei, Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung in einer Aussendung.
Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (ÖVI), sieht hingegen das OGH-Urteil als Einzelfallentscheidung an, die kaum Einfluss auf die Ermittlung des Lagezuschlages im Allgemeinen haben werde. "Der Fall zeigt die Grenzen des Richtwertsystems in Wien auf", so Holzapfel, der hofft, dass der Richtwert beim von der neuen Regierung geplanten Mietrechtskonvent zur Disposition stehen wird.
"Oberstgerichtliche Entscheide sind natürlich zu akzeptieren, auch wenn wir in diesem Einzelfall die Ansicht und Argumente des OGH nicht teilen", kommentiert Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds (ÖHGB) das Urteil. "Es wird auch abzuwarten sein, wie diese Erkenntnis in Zukunft in Praxis und Judikatur gelebt wird. Nachdem die neue Bundesregierung aber bereits angekündigt hat, unter anderem auch diesen Bereich neu zu gestalten, dürfte es sich mittelfristig eher um eine rein akademische Diskussion handeln", so Prunbauer weiter.
Auch Wolfgang Louzek, Präsident des Verbandes der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII), sieht die OGH-Entscheidung "aus der Sicht der Immobilienwirtschaft" als "nicht erfreulich" an. Ein Ende des Lagezuschlags, "wie es nun manche Mietervertreter interpretieren", sieht er aber nicht. Das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung und zum OGH würden nur die Extremfälle kommen. Es werde aber vielleicht den "einen oder anderen Mieter geben, der nun auch versuchen wird, gegen einen Lagezuschlag vorzugehen". "Es wird jetzt noch komplizierter. Da kennt sich keiner mehr aus", so Louzek, der an die Regierung appelliert, das Richtwertsystem als ganzes zur Diskussion zu stellen. "Der jetzige Zustand ist nicht tragbar", so der Präsident des VII.
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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
Markt
OGH
Miet-Richtwert-Zuschlag
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